Wallets – die Zukunft der digitalen Identität
Digitale Wallets
In einer Welt, die zunehmend digitaler wird, ist die sichere und einfache Verwaltung von Identitäten und persönlichen Daten wichtiger denn je. Mit der European Digital Identity Wallet (EUDI-Wallet) steht Europa an der Schwelle zu einer neuen Ära der digitalen Identität. AUTHADA, als Vorreiter in der Entwicklung sicherer Identifizierungslösungen, ist stolz darauf, ein aktiver Teil dieser Bewegung zu sein und innovative Lösungen für die Zukunft der digitalen Identität zu entwickeln.
Was sind die Vorteile von Wallets für Unternehmen?
Im Kontext der neuen eIDAS 2.0 Verordnung richtet sich der Fokus häufig auf die zahlreichen Vorteile und Neuerungen für Bürger*innen der europäischen Union. Aber: Welchen Einfluss hat eIDAS 2.0 auf Unternehmen und wie können diese die EUDI-Wallet für sich nutzen?
Einheitliches regulatorisches und technisches Framework
Zur Identifizierung von Kundinnen und Kunden verpflichtete Unternehmen haben mit eIDAS 2.0 ein einheitliches Framework. Das bedeutet:
- Künftig gibt es einen Standard für die Übermittlung von Identifizierungsdaten innerhalb Europas.
- Dies vereinfacht die technische Integration für verpflichtete Unternehmen und bietet gleichzeitig Rechtssicherheit für den Einsatz von EUDI-Wallets als Identifizierungsmedium.
- Durch die Standardisierung können sowohl nationale als auch europäische zur Identifizierung verwendet werden.
Entwicklung unternehmensspezifischer Wallets
Unternehmen können die Standards um eIDAS 2.0 für die Entwicklung und den Einsatz unternehmensspezifischer Wallets nutzen. Das bedeutet:
- In unternehmensinternen Prozessen werden bereits heute Verfahren für die Identifizierung, Authentifizierung und Autorisierung eingesetzt
- Mit eIDAS 2.0 können Unternehmen Prozesse bündeln und Mitarbeitenden eine einheitliche Lösung anbieten, die alle Funktionen für das tägliche Arbeiten beinhaltet.
- Der Einsatz von EUDI-Wallets in Unternehmen kann als Boost für die Digitalisierung von Prozessen dienen.
Eigene EUDI-Wallets
Ende September 2024 hat das BMI bekanntgegeben, dass künftig auch privatwirtschaftliche Unternehmen eigene EUDI-Wallets ins Leben rufen können. Das bedeutet:
- Unternehmen können eigene EUDI-Wallets entwickeln, die bspw. in die unternehmenseigene App integriert werden können. Dies steigert die Kundenbindung und erhöht die Usability von Prozessen.
- Neben der Steigerung der Kundengewinnung lassen sich neue Revenue-Streams erschließen, indem Zusatzservices zur Wallet angeboten werden.
Teilnehmer im SPRIND-Innovationswettbewerb
AUTHADA ist Teilnehmer im Innovationswettbewerb der Bundesagentur für Sprunginnovationen (SPRIND). Im Auftrag des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) entwickelt AUTHADA einen Prototyp für die EUDI-Wallet. Mit seinem dezentralen Ansatz zur Speicherung von Identitätsdaten verfolgt AUTHADA das Ziel, Nutzenden die größtmögliche Sicherheit zu bieten.
Unsere Ziele
- Forschung an und Umsetzung von Innovationen im Bereich von EUDI-Wallets
- Dezentrale Speicherung der Identitätsdaten
- Verwenden von sicheren Speichermöglichkeiten wie Secure Elements oder eUICCs (eSIM)
- Großer Fokus auf Nutzbarkeit und Design
- Umsetzung des Ansatzes “Self-Sovereing-Identity-Management”
- Schaffung von Kommunikationsstandards die die Bereitstellung von Identitätsdaten in unterschiedlichen Ausführungen ermöglichen (Authenticated Channel + Signed-Credentials)
- Erleichterung des Zugangs zur eIDAS-Infrastruktur für Relying-Parties
- Reduzierung der Komplexität durch Bereitstellung von Wallet-Connectoren für Relying Parties
Was macht die EUDI-Wallet so besonders?
Die EUDI-Wallet ist nicht nur ein weiterer Schritt in der Digitalisierung, sie ist ein echter Gamechanger. Sie ermöglicht es, persönliche Daten sicher zu speichern und europaweit in verschiedenen Anwendungsbereichen zu nutzen. Ob bei Behörden, im Online-Banking, im E-Commerce oder auf Reisen – die Wallet bietet maximale Kontrolle und Datensicherheit für die Nutzer.
Grenzüberschreitend
Die Wallet wird in der gesamten EU anerkannt und ermöglicht sichere Identifikations- und Authentifizierungsprozesse in allen Mitgliedstaaten.
Selbstsouveräne Verwaltung der eigenen Daten
Nutzer*innen können selbst entscheiden, welche Informationen sie teilen – und mit wem.
Sicherheit
Alle Transaktionen werden in der Wallet dokumentiert und sind jederzeit für den Nutzenden sichtbar. Die Wallet erfüllt die höchsten Sicherheitsstandards und ist DSGVO-konform.
Interoperabel
Die Wallet kann für eine Vielzahl von Anwendungen auf verschiedenen Plattformen genutzt werden, von Behördengängen über Online-Services bis hin zu alltäglichen Transaktionen.
Darum AUTHADA!
AUTHADA ist Ihr zuverlässiger Partner für sichere digitale Identitätslösungen. Unsere Erfahrung in der Entwicklung innovativer Technologien und unsere aktive Teilnahme an wegweisenden Forschungsprojekten machen uns zu einem führenden Anbieter im Bereich der digitalen Identität.
Pionierarbeit
Durch unsere Projekte, wie ID-Ideal und den SPRIND-Wettbewerb, haben wir tiefgreifende Einblicke in die aktuellen und zukünftigen Anforderungen an Wallet-Technologien gewonnen.
Innovationskraft
Als Teil eines der spannendsten Innovationswettbewerbe Deutschlands entwickeln wir Lösungen, die den höchsten Anforderungen an Sicherheit und Benutzerfreundlichkeit gerecht werden.
Expertise und Erfahrung
Unser Team aus hochqualifizierten Entwicklern und Sicherheitsexperten hat langjährige Erfahrung im Bereich digitale Identifizierung und Authentifizierung.
Regulatorik
Bei AUTHADA gewährleisten wir höchste Sicherheit und höchsten Schutz für die Daten Ihrer Kundinnen und Kunden. Die AUTHADA Lösungen sind mit zahlreichen Verordnungen und Gesetzen vereinbar und übertreffen zudem teilweise die durch das Gesetz vorgegebenen Anforderungen in Bezug auf Sicherheit und Datenschutz.
eIDAS-Verordnung
Die eIDAS-Verordnung enthält verbindliche europaweit geltende Regelungen in den Bereichen “Elektronische Identifizierung” und “Elektronische Vertrauensdienste”. Mit der Verordnung werden einheitliche Rahmenbedingungen für die grenzüberschreitende Nutzung elektronischer Identifizierungsmittel und Vertrauensdienste geschaffen. Die deutsche eID ist indes bereits erfolgreich notifiziert und kann in der EU zur Identifizierung verwendet werden. Weiterhin kann mit der deutschen eID im Rahmen einer Fernsignatur eine qualifizierte elektronische Signatur ausgelöst werden. AUTHADA bietet mit seinen Lösungen sowohl Möglichkeiten zur elektronischen Identifizierung als auch zur Unterschrift von Dokumenten mit einer qualifizierten elektronischen Signatur, die den Vorgaben der eIDAS-Verordnung entsprechen.
Personalausweisgesetz
Das Auslesen des elektronischen Identitätsnachweises (eID) ist nach §18 und §18a PAuswG für den deutschen Personalausweis (sowie nach §78 Abs. 5 AufenthG für Aufenthaltstitel und nach §12 eIDKG für die eID-Karte für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger) ein zuverlässiges Verfahren zum Online- und Vor-Ort-Auslesen von Ausweisdaten. Zudem wird vor dem Auslesen der Daten geprüft, ob die Person, die das Ausweisdokument vorlegt, auch der Karteninhaber ist. Dies geschieht beim Vor-Ort-Auslesen durch eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter vor Ort, ebenso wie bei der Online-Identifizierung mithilfe der persönlichen Ausweis-PIN.
Geldwäschegesetz (GwG)
Eine GwG-konforme digitale Identifizierung kann mithilfe des deutschen Personalausweises (§ 18 Personalausweisgesetz), des Aufenthaltstitels (§ 78 Abs. 5 Aufenthaltsgesetz) oder der eID-Karte für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger (§12 eIDKG) gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 GwG vollzogen werden. Die aus diesem Verfahren zur Identifizierung resultierenden Aufbewahrungspflichten gemäß § 8 Abs. 2 Satz 5 verlangen folglich nach dem “dienste- und kartenspezifischen Kennzeichen”, welches wir mit den Daten zur Identifizierung mitliefern.
Telekommunikationsgesetz (TkG)
Der elektronische Identitätsnachweis (eID), der Aufenthaltstitel (eAT) und die eID-Karte für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger sind nach § 111 TKG zulässige Verfahren zur Identifizierung natürlicher Personen (z.B. für die Aktivierung von SIM Karten). Die Aufbewahrungspflichten ergeben sich in diesem Sinne analog zum § 8 Abs. 2 Satz 5 des GwG. Dementsprechend können TKG-konforme Identifizierungen u.a. mit AUTHADA ident und onsite durchgeführt werden, zum Beispiel zum Abschluss eines Mobilfunkvertrags oder auch in der Filiale beim Kauf einer SIM-Karte.
Mehr AUTHADA-Lösungen
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