Gaming & gambling

Online oder am POS: KYC in weniger als fünf Minuten

Kundinnen und Kunden die Kontoeröffnung online ermöglichen? Kreditverträge digital und rechtssicher abschließen? Schnelles, KYC-konformes Customer Onboarding am POS? Wir haben die passende Lösung für Ihren Anwendungsfall! Prozessoptimierend, sicher, nachhaltig und natürlich GwG-konform.

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Optimieren Sie Ihre Prozesse. Schaffen Sie neue Möglichkeiten.

Mehr Wachstum

  • Stellen Sie Ihre Services 24/7 zu Verfügung.
  • Seien Sie von überall aus erreichbar.
  • Sprechen Sie eine große Zielgruppe an.

Mehr Effizienz

  • Stellen Sie medienbruchfreie Antragsstrecken bereit.
  • Verkürzen Sie den KYC-Prozess um die Hälfte.​
  • Steigern Sie Ihre Datenqualität durch die automatisierte Übertragung in Ihr System.

Mehr Sicherheit

  • Lassen Sie Ausweisdokumente zuverlässig auf ihre Echtheit prüfen.​
  • Halten Sie die regulatorischen Vorgaben ein.
  • Stellen Sie Datenschutz sicher.

Die Lösungen für Ihre Prozesse

Regulatorik

Bei AUTHADA gewährleisten wir höchste Sicherheit und höchsten Schutz für die Daten Ihrer Kundinnen und Kunden. Die AUTHADA Lösungen sind mit zahlreichen Verordnungen und Gesetzen vereinbar und übertreffen teilweise die durch das Gesetz vorgegebenen Anforderungen in Bezug auf Sicherheit und Datenschutz.

Retail- und Online-Sportwettanbieter (§ 2 Abs. 1 Nr. 15 GwG) unterliegen den allgemeinen Sorgfaltspflichten (§ 10 GwG), einschließlich der Identifizierung (§§ 11 und 12 GwG). AUTHADA erfüllt die gesetzlichen Anforderungen (§ 11 Abs. 4 Nr. 1 GwG, § 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 GwG) und ist zur Fernidentifizierung von Spielern im Online-Sportwettenbereich im Sinne einer Vollidentifizierung geeignet. Auch eine Vor-Ort-Identifizierung kann mit AUTHADA im Wettbüro rechtssicher durchgeführt werden. Den Abgleich des Lichtbilds auf dem Personalausweis des Spielers führt hier ein*e Mitarbeiter*in des Sportwettenanbieters durch (§ 8 Abs. 2 Satz 2 GwG).

Eine GwG-konforme digitale Identifizierung kann mithilfe des deutschen Personalausweises (§ 18 Personalausweisgesetz), des Aufenthaltstitels (§ 78 Abs. 5 Aufenthaltsgesetz) oder der eID-Karte für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger (§12 eIDKG) gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 GwG vollzogen werden. Die aus diesem Verfahren zur Identifizierung resultierenden Aufbewahrungspflichten gemäß § 8 Abs. 2 Satz 5 verlangen nach dem “dienste- und kartenspezifischen Kennzeichen”, welches wir mit den Daten zur Identifizierung mitliefern.

Das Auslesen des elektronischen Identitätsnachweises (eID) ist nach §18 und §18a PAuswG für den deutschen Personalausweis (sowie nach §78 Abs. 5 AufenthG für Aufenthaltstitel und nach §12 eIDKG für die eID-Karte für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger) ein zuverlässiges Verfahren zum Online- und Vor-Ort-Auslesen von Ausweisdaten. Vor dem Auslesen der Daten wird geprüft, ob die Person, die das Ausweisdokument vorlegt, auch der Karteninhaber ist. Dies geschieht beim Vor-Ort-Auslesen durch eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter vor Ort, bei der Online-Identifizierung mithilfe der persönlichen Ausweis-PIN.

Die eIDAS-Verordnung enthält verbindliche europaweit geltende Regelungen in den Bereichen “Elektronische Identifizierung” und “Elektronische Vertrauensdienste”. Mit der Verordnung werden einheitliche Rahmenbedingungen für die grenzüberschreitende Nutzung elektronischer Identifizierungsmittel und Vertrauensdienste geschaffen. Die deutsche eID ist bereits erfolgreich notifiziert und kann in der EU zur Identifizierung verwendet werden. Weiterhin kann mit der deutschen eID im Rahmen einer Fernsignatur eine qualifizierte elektronische Signatur ausgelöst werden. AUTHADA bietet mit seinen Lösungen sowohl Möglichkeiten zur elektronischen Identifizierung als auch zur Unterschrift von Dokumenten mit einer qualifizierten elektronischen Signatur, die den Vorgaben der eIDAS VO entsprechen.

Unsere Kundenprojekte: AUTHADA-Lösungen im Bereich Gaming & Gambling

  • Die Verwaltung eines Depots kann man dank einem digitalen Vermögensverwalter wie VisualVest sehr gering halten. Damit aber nicht nur die Depotverwaltung, sondern auch die Depoteröffnung so einfach wie möglich ist, hat sich VisualVest 2020 für die Lösung ident von AUTHADA entschieden. So einfach und fortschrittlich kann Vermögensaufbau sein!

  • Einer der globalen Marktführer im Bereich der Online-Prepaid-Zahlungsmittel bietet seinen Nutzenden seit 2018 die Möglichkeit, unabhängig von Videoident eine Online-Identifikation durchzuführen. Dank AUTHADA ident und der eID-Funktion des Ausweises können sich Nutzende innerhalb weniger Minuten unkompliziert und vollkommen digital GWG-konform identifizieren.

  • ​Beim Glücksspiel und bei Wetten zählt oft jede Sekunde. Die Spielerin oder der Spieler möchte noch schnell den Geldbetrag oder Wetteinsatz erhöhen und muss sich hierfür unter Umständen nochmals identifizieren. Die Möglichkeit, sich mittels eID zu identifizieren, verhilft den Spielenden zu Flexibilität, Schnelligkeit und Zuverlässigkeit, dem Unternehmen zu zufriedenen Kunden.

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