OnlineIdentifikation

AUTHADA ident – sicher & einfach digital identifizieren mit eID

Egal wo Ihre Kundinnen und Kunden sind, egal zu welcher Zeit: AUTHADA ident ermöglich eine orts- & zeitunabhängige Online-Identifikation via eID (Online-Ausweisfunktion). In weniger als einer Minute ist die Identifizierung abgeschlossen. ident fügt sich nahtlos in Ihre bestehenden Prozesse ein und garantiert eine regulatorisch sichere und datenschutzkonforme Identifikation.  

Sie wollen AUTHADA ident selbst testen? Kein Problem! 

Online-Identifikation mit AUTHADA
Online-Identifikation mit AUTHADA

Und so funktioniert ident 

ident öffnen

Öffnen Sie die App, geben Sie den ident-Code ein oder scannen Sie den QR-Code.

PIN eingeben

Geben Sie die 5- oder 6-stellige PIN in die App ein.

Ausweis per NFC auslesen

Halten Sie nach Aufforderung der App Ihren Ausweis an die NFC-Schnittstelle Ihres Smartphones.

Identitätsdaten übertragen

Über den Chip Ihres Ausweises und die Schnittstelle Ihres Smartphones werden die Daten an den Diensteanbieter übermittelt.

Online-Identifikation – einfach, schnell & ohne Videoident

So schnell & einfach wie keine andere Lösung und gleichzeitig so sicher! Für eine Online-Identifikation mit AUTHADA ident benötigen Personen  

Ausweis

  • Deutschen Personalausweis
  • Aufenthaltstitel
  • eID-Karte für Unionsbürger*innen

Ausweis-PIN 

Die Ausweis-PIN befindet sich im PIN-Brief.

NFC-fähiges Smartphone

Die meisten gängigen Smartphone-Modelle besitzen über eine kompatible NFC-Schnittstelle

Flexible Integration – auf Ihre Bedürfnisse angepasst

Gestalten Sie den Prozess der Online-Identifikation, wie Sie ihn benötigen  

Ob Sie unsere fertige App und Website nutzen möchten oder die Funktionen der AUTHADA-App in Ihre App und Website integrieren – Sie entscheiden!  Wir bieten Ihnen sowohl fertige als auch maßgeschneiderte Lösungen, ganz nach Ihrem Bedarf. Ausführliche Informationen zu unseren Integrationsmöglichkeiten und unserer Produktdokumentation finden Sie hier:

Weniger Aufwand, weniger Kosten mehr Vorteile  

AUTHADA ident bietet Ihnen und Ihren Kundinnen und Kunden nicht nur den Vorteil, jederzeit erreichbar zu sein: Im Gegensatz zu anderen Identifizierungsverfahren, bspw. Videoident, sind bei der Verwendung der eID-Lösung ident keinerlei Forecasts notwendig. Dadurch sparen Sie Zeit und Kosten, da eine Identifizierung via eID nur ca. die Hälfte der Kosten verursacht. Zudem vermeiden Sie, dass Kundinnen und Kunden den Identifizierungsprozess abbrechen, weil sie sich nicht vor der Kamera zeigen wollen.  

Digitale Signatur mit AUTHADA sign
AUTHADA_iOS

Online-Identifikation passend für jede Branche  

Egal ob Sie Ihre Kundinnen oder Kunden für die Freischaltung einer SIM-Karte oder für die Eröffnung eines neuen Kontos identifizieren müssen: AUTHADA ident ist die passende Lösung. Unsere Geschäftskunden kommen aus den verschiedensten Branchen und haben unterschiedliche Anforderungen. Dank unserer hohen Sicherheitsstandards ist AUTHADA ident auch für streng regulierte Branchen einsetzbar. 

Branchenübergreifend 

  • Finanzen 
  • Telekommunikation 
  • eCommerce 
  • Gaming & Gambling 
  • Versicherungen 
  • eHealth 

 

… und viele weitere 

Rechtskonform 

  • Konform mit dem Geldwäschegesetz (GWG)
  • Konform mit dem Telekommunikationsgesetz (TKG)
  • Konform mit der Verordnung über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste (eIDAS)  
  • Konform mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Sicher 

  • AUTHADA ist „Zertifizierter Identifizierungsdiensteanbieter“ (IDA) durch das BSI
  • Serverstandort in Deutschland
  • Zertifiziert nach ISO 27001
  • Überprüfung der Echtheit der Ausweisdokumente
  • Verschlüsselte Daten
  • Identität der Kundinnen und Kunden bleibt geschützt

Regulatorik

Bei AUTHADA gewährleisten wir höchste Sicherheit und höchsten Schutz für die Daten Ihrer Kundinnen und Kunden. Die AUTHADA Lösungen sind mit zahlreichen Verordnungen und Gesetzen vereinbar und übertreffen zudem teilweise die durch das Gesetz vorgegebenen Anforderungen in Bezug auf Sicherheit und Datenschutz.

eIDAS-Verordnung

Die eIDAS-Verordnung enthält verbindliche europaweit geltende Regelungen in den Bereichen “Elektronische Identifizierung” und “Elektronische Vertrauensdienste”. Mit der Verordnung werden einheitliche Rahmenbedingungen für die grenzüberschreitende Nutzung elektronischer Identifizierungsmittel und Vertrauensdienste geschaffen. Die deutsche eID ist indes bereits erfolgreich notifiziert und kann in der EU zur Identifizierung verwendet werden. Weiterhin kann mit der deutschen eID im Rahmen einer Fernsignatur eine qualifizierte elektronische Signatur ausgelöst werden. AUTHADA bietet mit seinen Lösungen sowohl Möglichkeiten zur elektronischen Identifizierung als auch zur Unterschrift von Dokumenten mit einer qualifizierten elektronischen Signatur, die den Vorgaben der eIDAS-Verordnung entsprechen.

Personalausweisgesetz

Das Auslesen des elektronischen Identitätsnachweises (eID) ist nach §18 und §18a PAuswG für den deutschen Personalausweis (sowie nach §78 Abs. 5 AufenthG für Aufenthaltstitel und nach §12 eIDKG für die eID-Karte für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger) ein zuverlässiges Verfahren zum Online- und Vor-Ort-Auslesen von Ausweisdaten. Zudem wird vor dem Auslesen der Daten geprüft, ob die Person, die das Ausweisdokument vorlegt, auch der Karteninhaber ist. Dies geschieht beim Vor-Ort-Auslesen durch eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter vor Ort, ebenso wie bei der Online-Identifizierung mithilfe der persönlichen Ausweis-PIN.

Geldwäschegesetz (GwG)

Eine GwG-konforme digitale Identifizierung kann mithilfe des deutschen Personalausweises (§ 18 Personalausweisgesetz), des Aufenthaltstitels (§ 78 Abs. 5 Aufenthaltsgesetz) oder der eID-Karte für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger (§12 eIDKG) gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 GwG vollzogen werden. Die aus diesem Verfahren zur Identifizierung resultierenden Aufbewahrungspflichten gemäß § 8 Abs. 2 Satz 5 verlangen folglich nach dem “dienste- und kartenspezifischen Kennzeichen”, welches wir mit den Daten zur Identifizierung mitliefern.

Telekommunikationsgesetz (TkG)

Der elektronische Identitätsnachweis (eID), der Aufenthaltstitel (eAT) und die eID-Karte für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger sind nach § 111 TKG zulässige Verfahren zur Identifizierung natürlicher Personen (z.B. für die Aktivierung von SIM Karten). Die Aufbewahrungspflichten ergeben sich in diesem Sinne analog zum § 8 Abs. 2 Satz 5 des GwG. Dementsprechend können TKG-konforme Identifizierungen u.a. mit AUTHADA ident und onsite durchgeführt werden, zum Beispiel zum Abschluss eines Mobilfunkvertrags oder auch in der Filiale beim Kauf einer SIM-Karte.

Sie möchten erfahren, wie andere Kunden unsere Lösungen bereits integriert haben?

  • Für den Notfall vorsorgen und Klarheit für Angehörige schaffen: Möglich ist das digital und rechtssicher mit Afilio. Die Vorsorgeplattform bietet Einzelpersonen, Paaren und Familien die Möglichkeit, ihre Wünsche für den Notfall festzuhalten. Damit Vorsorgedokumente, zu jeder Zeit und an jedem Ort immer verfügbar sind, setzt das Unternehmen seit 2024 auf die digitale Unterschrift von AUTHADA.

  • Die comdirect, eine der etabliertesten Onlinebanken in Deutschland, bietet seit 2018 die Online-Identifizierung von AUTHADA an. Ein comdirect-Depot zu eröffnen, wurde dadurch für Kundinnen und Kunden noch einfacher. Als erste Direktbank setzte die comdirect zum Depot eröffnen auf AUTHADA ident in der SDK-Integrationsvariante.

  • Die Legitimationsprüfung zur Feststellung der Identität einer Person ist unter anderem bei Banken Pflicht – bspw. bei einer Kontoeröffnung und Depoteröffnung. Auch wer ein Konto online eröffnen möchte, muss eine Online-Identitätsprüfung durchlaufen. Bei der BW-Bank geht das seit 2020 jederzeit dank AUTHADA ident und der eID-Funktion des Ausweises.

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