Online Signatur erstellen
GoSign – die Plattform für individuelle und digitale Signaturprozesse
Dokumente schnell unterschreiben und unterschreiben lassen – mit GoSign. Erstellen Sie entsprechend Ihrer Anforderungen und Workflows individuelle und ressourcenschonende Signaturprozesse. Stellen Sie Ihren Vertragspartnerinnen und Vertragspartnern Dokumente zudem in wenigen Minuten zu und erhalten Sie diese sofort signiert zurück. Ganz egal, ob Sie eine PDF-, Word- oder Excel-Datei unterschreiben möchten – GoSign ist die passende Lösung für Sie.
Online Signatur erstellen – so einfach wie noch nie
Unterzeichnen, unabhängig vom Format des Dokuments, von der Anzahl der Vertragspartner*innen und von Geräten: Die Unterzeichnung mit GoSign ist flexibel und passt sich Ihren Bedürfnissen und Gegebenheiten an. Sie erstellen mit wenigen Klicks den Signaturprozess, Ihre Vertragspartner*innen werden per E-Mail aufgefordert, online eine Signatur zu erstellen und benötigen dafür kein zusätzliches GoSign-Abonnement.
Signieren Sie jede Art von Dokument
- Excel
- Word
- PowerPoint
- Txt-Dateien
- Grafikformate wie jpg und png
- Webformate wie html
Signieren Sie flexibel & lassen Sie flexibel signieren
- Businesspartnerinnen und -partner.
- Kundinnen und Kunden.
- Angestellte.
- Bewerberinnen und Bewerber.
Signieren Sie geräteunabhängig
- Ob am eignen PC mit der installierten Desktopversion…
- Ob am PC von überall aus über den Browser…
- … oder am Smartphone mit unserer App.
Gestalten Sie den Signaturprozess, wie Sie ihn benötigen
Sollen Ihre Vertragspartner*innen auf dem selben Dokument unterschreiben oder auf unterschiedlichen Dokumenten? Soll die Unterzeichnung gleichzeitig oder nacheinander stattfinden? In welcher Reihenfolge sollen die Personen unterschreiben? Das können Sie mit wenigen Klick für jedes Dokument individuell festlegen. Ob ein*e Vertragspartner*in mit einer einzigen Qualifizierten Elektronischen Signatur oder zehn Vertragspartner mit 20 benötigten Signaturen verschiedener Signaturlevel – Sie entscheiden!
Mehr Digitalisierung & Nachhaltigkeit dank GoSign
Verabschieden Sie sich vom Drucken und Einscannen ebenso wie von langen Wartezeiten und überflüssigen Postwegen! Mit GoSign optimieren Sie Ihre Prozesse und vermeiden zudem Papierberge und volle Aktenschränke. Hierdurch gehen Sie mit Ihrem Unternehmen einen weiteren Schritt hin zu mehr Nachhaltigkeit und Digitalisierung.
Passendes Signaturlevel auswählen
Ob eine Einfache Elektronische Signatur (EES/SES) für ein Protokoll, eine Fortgeschrittene Elektronische Signatur (FES/AES) für einen Kaufvertrag oder eine Qualifizierte Elektronische Signatur (QES) für einen Kreditvertrag – mit GoSign haben Sie die Wahl.
Sie benötigen im selben Dokument unterschiedliche Signaturlevel? Kein Problem! Mit GoSign können Sie darüber hinaus genau definieren, wo im Dokument welcher Vertragspartner mit welchem Signaturlevel unterzeichnen soll. Auch in einem Dokument ist die Mischung verschiedener Signaturlevel kein Problem.
Einfache Elektronische Signatur (EES / Simple Electronic Signature; SES)
Für Prozesse oder Anliegen, die mit geringem Haftungsrisiko verbunden sind. Allerdings ist die Beweiskraft der Einfachen Elektronischen Signatur (EES/SES) gering, da für sie keine Identifizierung notwendig ist. Trotzdem wird sie in einer Vielzahl von Geschäftsprozessen eingesetzt.
Fortgeschrittene Elektronische Signatur (FES / Advanced Electronic Signature; AES)
Für Prozesse mit kalkulierbarem Haftungsrisiko. Zwar kann die Identität der unterzeichnenden Person kann durch eine Identifizierung auf dem Level „substanziell“ bestätigt werden. Trotzdem ist die Fortgeschrittene Elektronische Signatur (FES/AES) nicht der handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt.
Qualifizierte Elektronische Signatur (QES)
Die Signatur mit gesetzlicher Formvorschrift oder hohem Haftungsrisiko. Die Identität der unterzeichnenden Person muss durch eine digitale Identifizierung bestätigt werden. Im Gegensatz zur EES (/SES) und FES (/AES) ist die Qualifizierte Elektronische Signatur (QES) ist der handschriftlichen Unterschrift gleichgesetzt. Zudem ist sie – auch laut eIDAS-Verordnung – die sicherste Art der elektronischen Signatur.
Regulatorik
Bei AUTHADA gewährleisten wir höchste Sicherheit und höchsten Schutz für die Daten Ihrer Kundinnen und Kunden. Die AUTHADA Lösungen sind mit zahlreichen Verordnungen und Gesetzen vereinbar und übertreffen zudem teilweise die durch das Gesetz vorgegebenen Anforderungen in Bezug auf Sicherheit und Datenschutz.
eIDAS-Verordnung
Die eIDAS-Verordnung enthält verbindliche europaweit geltende Regelungen in den Bereichen “Elektronische Identifizierung” und “Elektronische Vertrauensdienste”. Mit der Verordnung werden einheitliche Rahmenbedingungen für die grenzüberschreitende Nutzung elektronischer Identifizierungsmittel und Vertrauensdienste geschaffen. Die deutsche eID ist indes bereits erfolgreich notifiziert und kann in der EU zur Identifizierung verwendet werden. Weiterhin kann mit der deutschen eID im Rahmen einer Fernsignatur eine qualifizierte elektronische Signatur ausgelöst werden. AUTHADA bietet mit seinen Lösungen sowohl Möglichkeiten zur elektronischen Identifizierung als auch zur Unterschrift von Dokumenten mit einer qualifizierten elektronischen Signatur, die den Vorgaben der eIDAS-Verordnung entsprechen.
Personalausweisgesetz
Das Auslesen des elektronischen Identitätsnachweises (eID) ist nach §18 und §18a PAuswG für den deutschen Personalausweis (sowie nach §78 Abs. 5 AufenthG für Aufenthaltstitel und nach §12 eIDKG für die eID-Karte für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger) ein zuverlässiges Verfahren zum Online- und Vor-Ort-Auslesen von Ausweisdaten. Zudem wird vor dem Auslesen der Daten geprüft, ob die Person, die das Ausweisdokument vorlegt, auch der Karteninhaber ist. Dies geschieht beim Vor-Ort-Auslesen durch eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter vor Ort, ebenso wie bei der Online-Identifizierung mithilfe der persönlichen Ausweis-PIN.
Geldwäschegesetz (GwG)
Eine GwG-konforme digitale Identifizierung kann mithilfe des deutschen Personalausweises (§ 18 Personalausweisgesetz), des Aufenthaltstitels (§ 78 Abs. 5 Aufenthaltsgesetz) oder der eID-Karte für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger (§12 eIDKG) gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 GwG vollzogen werden. Die aus diesem Verfahren zur Identifizierung resultierenden Aufbewahrungspflichten gemäß § 8 Abs. 2 Satz 5 verlangen folglich nach dem “dienste- und kartenspezifischen Kennzeichen”, welches wir mit den Daten zur Identifizierung mitliefern.
Telekommunikationsgesetz (TkG)
Der elektronische Identitätsnachweis (eID), der Aufenthaltstitel (eAT) und die eID-Karte für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger sind nach § 111 TKG zulässige Verfahren zur Identifizierung natürlicher Personen (z.B. für die Aktivierung von SIM Karten). Die Aufbewahrungspflichten ergeben sich in diesem Sinne analog zum § 8 Abs. 2 Satz 5 des GwG. Dementsprechend können TKG-konforme Identifizierungen u.a. mit AUTHADA ident und onsite durchgeführt werden, zum Beispiel zum Abschluss eines Mobilfunkvertrags oder auch in der Filiale beim Kauf einer SIM-Karte.
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