KYC-Prozess
AUTHADA onsite – digitaler KYC Prozess vor Ort
Den KYC-Prozess in weniger als 50 Prozent der gewohnten Zeit absolvieren? AUTHADA onsite macht es möglich! Ihre Mitarbeitenden erfassen die Ausweisdaten von Kundinnen und Kunden mit BSI-zertifizierten AUTHADA Business-App sicher und einfach. Diese werden vollautomatisiert und fehlerfrei in Ihr System übertragen. Dank der Technik sparen Sie wertvolle Zeit, in der sich Mitarbeitenden vollends auf die Kundinnen und Kunden konzentrieren können. Zudem gehen Sie einen Schritt Richtung Digitalisierung und sparen Papier- und Druckerkosten im Sinne der Nachhaltigkeit.
Und so funktioniert onsite
AUTHADA onsite öffnen
Öffnen Sie auf Ihrem mobilen Gerät AUTHADA onsite und folgen Sie den Anweisungen in der Anwendung.
Fotos erstellen
Erfassen Sie mit der App die Ausweisdokumente Ihrer Kundin oder Ihres Kunden.
Ausweis per NFC/OCR auslesen
In diesem Zuge liest AUTHADA Business die Ausweisdaten Ihrer Kundin oder Ihres Kunden aus.
Daten übertragen
Die Fotos sowie die Daten der Ausweisdokumente werden automatisch in Ihr System übertragen und darin archiviert.
KYC Prozess digital in der Filiale durchführen
So schnell & einfach wie keine andere Lösung und gleichzeitig so sicher! Für eine digitale Identifikation mit AUTHADA onsite in einer Filiale werden benötigt:
Ausweisdokument
- Dokumente mit eID-Funktion (bspw. deutscher Personalausweis) werden per NFC ausgelesen.
- Weitere Dokumente (bspw. zahlreiche Personalausweise und Reisepässe verschiedener Nationen) werden via OCR ausgelesen.
Mobilgerät
- NFC-fähiges Smartphone oder Tablet (die meisten gängigen Smartphones)
- Installierte AUTHADA-Business App auf dem Gerät (iOS oder Android)
Optional: Kartenlesegerät
- Notwendig bei nicht NFC-kompatiblen Geräten (bspw. bei einigen Tablets).
- Die meisten gängigen Smartphone-Modelle verfügen über eine kompatible NFC-Schnittstelle (kein Kartenlesegerät notwendig).
Flexible Integration – auf Ihre Bedürfnisse angepasst
Gestalten Sie den KYC Prozess sicher & individuell, wie Sie ihn benötigen
Ob Sie unsere fertige AUTHADA Business-App und Website nutzen möchten oder die Funktionen der Business-App in Ihre App und Website integrieren – Sie entscheiden! Wir bieten Ihnen sowohl fertige als auch maßgeschneiderte Lösungen, ganz nach Ihrem Bedarf. Ausführliche Informationen zu unseren Integrationsmöglichkeiten und unserer Produktdokumentation finden Sie hier:
Auslesen, Scannen & Archivieren – alles in einer Lösung
Mit AUTHADA onsite lassen sich gleich mehrere Schritte im KYC Prozess in einem einzigen Schritt erledigen. Nach dem Auslesen des Ausweisdokuments werden die Daten automatisch in Ihre Datenbank übertragen. Ihre Mitarbeitenden sparen sich das händische Abtippen der Daten sowie das Einscannen bzw. Kopieren der Dokumente. Auf Wunsch können Fotos der Dokumente – oder von Teilen der Dokumente wie bspw. der Unterschrift – zusätzlich zur Verfügung gestellt werden. AUTHADA onsite ist technisch und optisch maximal individualisierbar!
Digitaler KYC Prozess vor Ort – passend für jede Branche
Egal ob Sie Ihre Kundinnen oder Kunden für Eröffnung eines Depots- bzw. Kontos oder im Sinne des Glücksspielstaatsvertrags GwG-konform identifizieren müssen: AUTHADA onsite ist die passende Lösung für Ihren digitalen KYC Prozess. Unsere Geschäftskunden kommen aus den verschiedensten Branchen und haben unterschiedliche Anforderungen. Dank unserer hohen Sicherheitsstandards ist die AUTHADA Business-App auch für strengregulierte Branchen einsetzbar.
Branchenübergreifend
- Finanzen
- Telekommunikation
- eCommerce
- Gaming & Gambling
- Versicherungen
- eHealth
… und viele weitere
Rechtskonform
- Konform mit dem Geldwäschegesetz (GWG)
- Konform mit dem Telekommunikationsgesetz (TKG)
- Konform mit der Verordnung über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste (eIDAS)
- Konform mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Sicher
- AUTHADA ist „Zertifizierter Identifizierungsdiensteanbieter“ (IDA) durch das BSI
- Serverstandort in Deutschland
- Zertifiziert nach ISO 27001
- Überprüfung der Echtheit der Ausweisdokumente
- Verschlüsselte Daten
- Identität der Kundinnen und Kunden bleibt geschützt
Regulatorik
Bei AUTHADA gewährleisten wir höchste Sicherheit und höchsten Schutz für die Daten Ihrer Kundinnen und Kunden. Die AUTHADA Lösungen sind mit zahlreichen Verordnungen und Gesetzen vereinbar und übertreffen zudem teilweise die durch das Gesetz vorgegebenen Anforderungen in Bezug auf Sicherheit und Datenschutz.
eIDAS-Verordnung
Die eIDAS-Verordnung enthält verbindliche europaweit geltende Regelungen in den Bereichen “Elektronische Identifizierung” und “Elektronische Vertrauensdienste”. Mit der Verordnung werden einheitliche Rahmenbedingungen für die grenzüberschreitende Nutzung elektronischer Identifizierungsmittel und Vertrauensdienste geschaffen. Die deutsche eID ist indes bereits erfolgreich notifiziert und kann in der EU zur Identifizierung verwendet werden. Weiterhin kann mit der deutschen eID im Rahmen einer Fernsignatur eine qualifizierte elektronische Signatur ausgelöst werden. AUTHADA bietet mit seinen Lösungen sowohl Möglichkeiten zur elektronischen Identifizierung als auch zur Unterschrift von Dokumenten mit einer qualifizierten elektronischen Signatur, die den Vorgaben der eIDAS-Verordnung entsprechen.
Personalausweisgesetz
Das Auslesen des elektronischen Identitätsnachweises (eID) ist nach §18 und §18a PAuswG für den deutschen Personalausweis (sowie nach §78 Abs. 5 AufenthG für Aufenthaltstitel und nach §12 eIDKG für die eID-Karte für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger) ein zuverlässiges Verfahren zum Online- und Vor-Ort-Auslesen von Ausweisdaten. Zudem wird vor dem Auslesen der Daten geprüft, ob die Person, die das Ausweisdokument vorlegt, auch der Karteninhaber ist. Dies geschieht beim Vor-Ort-Auslesen durch eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter vor Ort, ebenso wie bei der Online-Identifizierung mithilfe der persönlichen Ausweis-PIN.
Geldwäschegesetz (GwG)
Eine GwG-konforme digitale Identifizierung kann mithilfe des deutschen Personalausweises (§ 18 Personalausweisgesetz), des Aufenthaltstitels (§ 78 Abs. 5 Aufenthaltsgesetz) oder der eID-Karte für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger (§12 eIDKG) gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 GwG vollzogen werden. Die aus diesem Verfahren zur Identifizierung resultierenden Aufbewahrungspflichten gemäß § 8 Abs. 2 Satz 5 verlangen folglich nach dem “dienste- und kartenspezifischen Kennzeichen”, welches wir mit den Daten zur Identifizierung mitliefern.
Telekommunikationsgesetz (TkG)
Der elektronische Identitätsnachweis (eID), der Aufenthaltstitel (eAT) und die eID-Karte für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger sind nach § 111 TKG zulässige Verfahren zur Identifizierung natürlicher Personen (z.B. für die Aktivierung von SIM Karten). Die Aufbewahrungspflichten ergeben sich in diesem Sinne analog zum § 8 Abs. 2 Satz 5 des GwG. Dementsprechend können TKG-konforme Identifizierungen u.a. mit AUTHADA ident und onsite durchgeführt werden, zum Beispiel zum Abschluss eines Mobilfunkvertrags oder auch in der Filiale beim Kauf einer SIM-Karte.
Sie möchten erfahren, wie andere Kunden unsere Lösungen bereits integriert haben?
Für den Notfall vorsorgen und Klarheit für Angehörige schaffen: Möglich ist das digital und rechtssicher mit Afilio. Die Vorsorgeplattform bietet Einzelpersonen, Paaren und Familien die Möglichkeit, ihre Wünsche für den Notfall festzuhalten. Damit Vorsorgedokumente, zu jeder Zeit und an jedem Ort immer verfügbar sind, setzt das Unternehmen seit 2024 auf die digitale Unterschrift von AUTHADA.
Die comdirect, eine der etabliertesten Onlinebanken in Deutschland, bietet seit 2018 die Online-Identifizierung von AUTHADA an. Ein comdirect-Depot zu eröffnen, wurde dadurch für Kundinnen und Kunden noch einfacher. Als erste Direktbank setzte die comdirect zum Depot eröffnen auf AUTHADA ident in der SDK-Integrationsvariante.
Die Legitimationsprüfung zur Feststellung der Identität einer Person ist unter anderem bei Banken Pflicht – bspw. bei einer Kontoeröffnung und Depoteröffnung. Auch wer ein Konto online eröffnen möchte, muss eine Online-Identitätsprüfung durchlaufen. Bei der BW-Bank geht das seit 2020 jederzeit dank AUTHADA ident und der eID-Funktion des Ausweises.