Telekommunikationsbranche

KYC-Prozess in drei Minuten – online oder am POS

Lassen Sie Ihre Kundinnen und Kunden entscheiden, wann
und wo Sie mit Ihnen ins Geschäft kommen. Ob Online-Identifizierung, Vertragsunterzeichnung oder vollautomatisiertes Customer Onboarding am POS: Wir haben die Lösung für Ihren Anwendungsfall. Prozessoptimierend, sicher, nachhaltig und natürlich TKG-konform!

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Optimieren Sie Ihre Prozesse. Schaffen Sie neue Möglichkeiten.

Mehr Wachstum

  • Stellen Sie Ihre Services 24/7 zu Verfügung.
  • Seien Sie von überall aus erreichbar.
  • Wachsen Sie dank digitaler Angebote über Grenzen hinaus.

Mehr Effizienz

  • Stellen Sie medienbruchfreie Antragsstrecken bereit.
  • Verkürzen Sie den KYC-Prozess um die Hälfte.​
  • Steigern Sie Ihre Datenqualität durch die automatisierte Übertragung in Ihr System.

Mehr Sicherheit

  • Lassen Sie Ausweisdokumente zuverlässig auf ihre Echtheit prüfen.​
  • Reduzieren Sie die Betrugsraten in Ihrem Unternehmen.
  • Halten Sie die regulatorischen Vorgaben ein.

Die Lösungen für Ihre Prozesse

Regulatorik

Bei AUTHADA gewährleisten wir höchste Sicherheit und höchsten Schutz für die Daten Ihrer Kundinnen und Kunden. Die AUTHADA Lösungen sind mit zahlreichen Verordnungen und Gesetzen vereinbar und übertreffen teilweise die durch das Gesetz vorgegebenen Anforderungen in Bezug auf Sicherheit und Datenschutz.

Der elektronische Identitätsnachweis (eID), der Aufenthaltstitel und die eID-Karte für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger sind nach § 111 TKG zulässige Verfahren zur Identifizierung natürlicher Personen (z.B. für die Aktivierung von SIM Karten). Die Aufbewahrungspflichten ergeben sich analog zum § 8 Abs. 2 Satz 5 des GwG.  TKG-konforme Identifizierungen können dementsprechend u.a. mit AUTHADA ident und onsite durchgeführt werden, bspw. zum Abschluss eines Mobilfunkvertrags oder auch in der Filiale beim Kauf einer SIM-Karte.

Das Auslesen des elektronischen Identitätsnachweises (eID) ist nach §18 und §18a PAuswG für den deutschen Personalausweis (sowie nach §78 Abs. 5 AufenthG für Aufenthaltstitel und nach §12 eIDKG für die eID-Karte für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger) ein zuverlässiges Verfahren zum Online- und Vor-Ort-Auslesen von Ausweisdaten. Vor dem Auslesen der Daten wird geprüft, ob die Person, die das Ausweisdokument vorlegt, auch der Karteninhaber ist. Dies geschieht beim Vor-Ort-Auslesen durch eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter vor Ort, bei der Online-Identifizierung mithilfe der persönlichen Ausweis-PIN.

Die eIDAS-Verordnung enthält verbindliche europaweit geltende Regelungen in den Bereichen „Elektronische Identifizierung“ und „Elektronische Vertrauensdienste“. Mit der Verordnung werden einheitliche Rahmenbedingungen für die grenzüberschreitende Nutzung elektronischer Identifizierungsmittel und Vertrauensdienste geschaffen. Die deutsche eID ist bereits erfolgreich notifiziert und kann in der EU zur Identifizierung verwendet werden. Weiterhin kann mit der deutschen eID im Rahmen einer Fernsignatur eine qualifizierte elektronische Signatur ausgelöst werden. AUTHADA bietet mit seinen Lösungen sowohl Möglichkeiten zur elektronischen Identifizierung als auch zur Unterschrift von Dokumenten mit einer qualifizierten elektronischen Signatur, die den Vorgaben der eIDAS VO entsprechen.

Unsere Kundenprojekte: AUTHADA-Lösungen in der Telekommunikationsbranche

  • Immer auf die neuste Technik zu setzen, ist nicht nur beim Smartphone eine gute Entscheidung. Mit AUTHADA onsite und sign schließen Sie mit Ihren Kundinnen und Kunden in wenigen Minuten den Vertrag für das neue Smartphone ab. Die GwG-konforme Identifizierung und digitaler Vertragsabschluss in einem Schritt!

  • Mit Personalausweis und Smartphone identifizieren sich die Kundinnen und Kunden dieses Telekommunikationsanbieters eigenständig innerhalb weniger Minuten. Die neu erworbene SIM-Karte ist dadurch sofort einsatzbereit. Schnelles und reibungsloses Customer-Onboarding!

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