Digitale Signatur mit sign

Die digitale Signatur – Mehr Flexibilität. Mehr Vertragsabschlüsse. Mehr Wachstum.

Wo bisher eine handschriftliche Signatur nötig war, ist die digitale Signatur mit AUTHADA sign die Lösung um Antragsstrecken online abzuwickeln. Maximale Effizienz, ein höchstes Maß an Skalierbarkeit, Sicherheit und Seriosität. Geben Sie Ihren Kundinnen und Kunden die Möglichkeit, Verträge jederzeit und jederorts zu unterzeichnen. Wann sie wollen, wo sie wollen.

Digitale Signatur mit AUTHADA sign

Effizient.

  • Überträgt Personendaten automatisch in das Vertragsdokument.
  • Digitalisiert die Vertragsabwicklung vollumfassend.

Rechtssicher.

Individuell.

  • Glänzt durch flexible Prozesskonfiguration.
  • Ist nahtlos und einfach in jede Antragsstrecke zu integrieren.

Ihr Weg zur AUTHADA-Lösung sign

Wir planen gemeinsam mit Ihnen, wie wir die digitale Signatur in Ihre Prozesse integrieren.

Sie entscheiden, welche Integrationsvariante Sie bevorzugen!

Interesse geweckt?

Wir freuen uns auf Ihre Nachricht oder ein unverbindliches Beratungsgespräch! Gern können wir individuell zu Ihrem Unternehmen, Ihren Prozesse und die Individualisierungsmöglichkeiten unserer Lösungen sprechen.

Unsere Dokumentationen

Produkt-Dokumentation

Erfahren Sie, welche Konfigurationsmöglichkeiten und Erweiterungen Ihnen zur Verfügung stehen.

API-Dokumentation

Erhalten Sie die technische Dokumentation für das AUTHADA Backend und die Mobile-SDKs.

Regulatorik

Bei AUTHADA gewährleisten wir höchste Sicherheit und höchsten Schutz für die Daten Ihrer Kundinnen und Kunden. Die AUTHADA Lösungen sind mit zahlreichen Verordnungen und Gesetzen vereinbar und übertreffen teilweise die durch das Gesetz vorgegebenen Anforderungen in Bezug auf Sicherheit und Datenschutz.

eIDAS-Verordnung

Die eIDAS-Verordnung enthält verbindliche europaweit geltende Regelungen in den Bereichen “Elektronische Identifizierung” und “Elektronische Vertrauensdienste”. Mit der Verordnung werden einheitliche Rahmenbedingungen für die grenzüberschreitende Nutzung elektronischer Identifizierungsmittel und Vertrauensdienste geschaffen. Die deutsche eID ist bereits erfolgreich notifiziert und kann in der EU zur Identifizierung verwendet werden. Weiterhin kann mit der deutschen eID im Rahmen einer Fernsignatur eine qualifizierte elektronische Signatur ausgelöst werden. AUTHADA bietet mit seinen Lösungen sowohl Möglichkeiten zur elektronischen Identifizierung als auch zur Unterschrift von Dokumenten mit einer qualifizierten elektronischen Signatur, die den Vorgaben der eIDAS VO entsprechen.

Personalausweisgesetz

Das Auslesen des elektronischen Identitätsnachweises (eID) ist nach §18 und §18a PAuswG für den deutschen Personalausweis (sowie nach §78 Abs. 5 AufenthG für Aufenthaltstitel und nach §12 eIDKG für die eID-Karte für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger) ein zuverlässiges Verfahren zum Online- und Vor-Ort-Auslesen von Ausweisdaten. Vor dem Auslesen der Daten wird geprüft, ob die Person, die das Ausweisdokument vorlegt, auch der Karteninhaber ist. Dies geschieht beim Vor-Ort-Auslesen durch eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter vor Ort, bei der Online-Identifizierung mithilfe der persönlichen Ausweis-PIN.

Geldwäschegesetz (GwG)

Eine GwG-konforme digitale Identifizierung kann mithilfe des deutschen Personalausweises (§ 18 Personalausweisgesetz), des Aufenthaltstitels (§ 78 Abs. 5 Aufenthaltsgesetz) oder der eID-Karte für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger (§12 eIDKG) gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 GwG vollzogen werden. Die aus diesem Verfahren zur Identifizierung resultierenden Aufbewahrungspflichten gemäß § 8 Abs. 2 Satz 5 verlangen nach dem “dienste- und kartenspezifischen Kennzeichen”, welches wir mit den Daten zur Identifizierung mitliefern.

Telekommunikationsgesetz (TkG)

Der elektronische Identitätsnachweis (eID), der Aufenthaltstitel (eAT) und die eID-Karte für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger sind nach § 111 TKG zulässige Verfahren zur Identifizierung natürlicher Personen (z.B. für die Aktivierung von SIM Karten). Die Aufbewahrungspflichten ergeben sich analog zum § 8 Abs. 2 Satz 5 des GwG.  TKG-konforme Identifizierungen können dementsprechend u.a. mit AUTHADA ident und onsite durchgeführt werden, bspw. zum Abschluss eines Mobilfunkvertrags oder auch in der Filiale beim Kauf einer SIM-Karte.

Use Cases: sign im Einsatz

  • Sie schließen in der Filiale bzw. am POS Verträge mit Ihren Kundinnen & Kunden? Beschleunigen Sie diesen Prozess mit digitalen Lösungen! Denn auch vor Ort kann der Einsatz digitaler Tools Ihre Prozesse verkürzen und vereinfachen. Mit AUTHADA sign sind Verträge in wenigen Minuten rechtssicher digital unterschrieben.

  • Ein neues Auto? Ein erholsamer Urlaub? Oder das Traumhaus? Lassen Sie Ihre Kundschaft nicht warten und ermöglichen Sie Ihnen Ihre Wünsche in wenigen Klicks zu erfüllen – dank sign. Ersparen Sie lange Wartezeiten, lästige Papierberge und die Anfahrt zur Vertragsunterschrift. Für Sie bedeutet das Kostenreduzierung, Prozessoptimierung und höchste Sicherheit!

Wir haben Ihr Interesse geweckt?

Schreiben Sie uns oder vereinbaren Sie ein unverbindliches Beratungsgespräch.