Digitale Signatur
AUTHADA sign – sicher mit QES digital unterschreiben
Weite Wege in Kauf nehmen, um Verträge zu unterschreiben? Mit AUTHADA sign ist das nicht mehr notwendig! Ihre Kundinnen und Kunden können mit der Qualifizierten Elektronischen Signatur (QES) sign orts- und zeitunabhängig Verträge unterschreiben – oder auch vor Ort in Ihrer Filiale. Die digitale Signatur ist dank sicherster Technik der handschriftlichen Unterschrift auch auf Gesetzesebene gleichgestellt. So sparten Sie und Ihre Kundinnen und Kunden Zeit, Wege und Papier. Zudem können Sie das Originaldokument flexibel digital abrufen. AUTHADA sign ist die effiziente, digitale und nachhaltige Art des Unterschreibens.
Und so funktioniert sign
AUTHADA sign starten
Starten Sie die AUTHADA Webanwendung sign und folgen Sie den Anweisungen in der Anwendung.
Ausweis und PIN
Halten Sie nach Aufforderung der App Ihren Ausweis an die NFC-Schnittstelle Ihres Smartphones und bestätigen Sie Ihre Identität mittels Eingabe der 5- oder 6-stelligen PIN.
Per Klick signieren
Unterzeichnen Sie das Dokument einfach mit nur einem Klick.
Daten werden übertragen
Ihre Ausweisdaten sowie die unterzeichneten Dokumente werden im letzten Schritt an Ihren Diensteanbieter übertragen.
Mit wenigen Klicks zur rechtsgültigen digitalen Signatur
Sicherheit, Rechtsgültigkeit und Effizienz in einer Lösung: Mit AUTHADA sign sind Dokumente in wenigen Minuten unterschrieben. Sie entscheiden, ob Kundinnen und Kunden flexibel zu Hause unterzeichnen, oder vor Ort in Ihrer Filiale.
Benötigt für eine digitale Signatur mit AUTHADA sign:
Kundinnen & Kunden unterwegs
- Ausweisdokument mit eID-Funktion (bspw. deutscher Personalausweis)
- Ausweis-PIN
- NFC-fähiges Smartphone mit installierter AUTHADA-App
Mitarbeitende vor Ort
- Ausweisdokument der Kundin/des Kunden
- Mobiles Endgerät (Smartphone oder Tablet) mit Installierter AUTHADA Business-App
Unterwegs oder vor Ort – flexibler Einsatz der digitalen Signatur
Mit AUTHADA sign ist die Unterzeichnung von Dokumenten in wenigen Minuten erledigt. Sie entscheiden, ob Ihre Kundinnen und Kunden bei Ihnen in der Filiale oder von überall aus orts- & zeitungebunden unterzeichnen können.
Die digitale Signatur für unterwegs
Ihre Mitarbeitenden oder Kundinnen & Kunden sind viel unterwegs? Mit AUTHADA sign ist eine ortsunabhängige Unterzeichnung jederzeit möglich. Dank der eID-Funktion vieler Ausweisdokumente können Nutzer*innen ihre Identität mit dem Smartphone in weniger als einer Minute rechtssicher bestätigen. Im Anschluss an die erfolgreiche Identifizierung erhält die Kundin bzw. der Kunde einen Code, um den Signaturprozess zu starten. Dier die digitale Signatur erfolgt mit wenigen Klicks und ein oder mehrere Dokumente können rechtssicher unterzeichnet werden.
Die Signatur für digitale Prozesse vor Ort
Die Vorteile einer persönlichen Beratung mi denen eines digitalen Prozesses verbinden? Mit AUTHADA sign kein Problem! Ihre Kundinnen und Kunden können Dokumente in der Filiale in kürzester Zeit mit einer digitalen Signatur unterzeichnen. Ein Mitarbeitender startet den Prozess, indem er das Ausweisdokument der Kundin bzw. des Kunden mit der AUTHADA Business-App scannt. Die Ausweisdaten werden automatisch ausgelesen, ins System übertragen und archiviert. Danach erhält die Kundin bzw. der Kunde eine SMS mit dem Bestätigungscode. Mit der Eingabe und wenigen Klicks ist eine Qualifizierte Elektronische Signatur (QES) erstellt.
Gestalten Sie den KYC Prozess sicher & individuell, wie Sie ihn benötigen
Ob Sie unsere fertige AUTHADA App und Website nutzen möchten oder die Funktionen der Business-App in Ihre App und Website integrieren – Sie entscheiden! Wir bieten Ihnen sowohl fertige als auch maßgeschneiderte Lösungen, ganz nach Ihrem Bedarf. Ausführliche Informationen zu unseren Integrationsmöglichkeiten und unserer Produktdokumentation finden Sie hier:
Digitale Signatur – passend für jede Branche
Egal ob für die Unterzeichnung eines Mietvertrags, einer Patientenverfügung oder eines Kreditvertrags: AUTHADA sign ist die digitale Lösung für Ihre Unterschriftsprozesse. Dank unserer hohen Sicherheitsstandards ist AUTHADA sign auch für streng regulierte Branchen einsetzbar.
Branchenübergreifend
- Finanzen
- Telekommunikation
- eCommerce
- Gaming & Gambling
- Versicherungen
- eHealth
… und viele weitere
Rechtskonform
- Konform mit dem Geldwäschegesetz (GWG)
- Konform mit dem Telekommunikationsgesetz (TKG)
- Konform mit der Verordnung über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste (eIDAS)
- Konform mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Sicher
- AUTHADA ist „Zertifizierter Identifizierungsdiensteanbieter“ (IDA) durch das BSI
- Serverstandort in Deutschland
- Zertifiziert nach ISO 27001
- Überprüfung der Echtheit der Ausweisdokumente
- Verschlüsselte Daten
- Identität der Kundinnen und Kunden bleibt geschützt
Regulatorik
Bei AUTHADA gewährleisten wir höchste Sicherheit und höchsten Schutz für die Daten Ihrer Kundinnen und Kunden. Die AUTHADA Lösungen sind mit zahlreichen Verordnungen und Gesetzen vereinbar und übertreffen zudem teilweise die durch das Gesetz vorgegebenen Anforderungen in Bezug auf Sicherheit und Datenschutz.
eIDAS-Verordnung
Die eIDAS-Verordnung enthält verbindliche europaweit geltende Regelungen in den Bereichen “Elektronische Identifizierung” und “Elektronische Vertrauensdienste”. Mit der Verordnung werden einheitliche Rahmenbedingungen für die grenzüberschreitende Nutzung elektronischer Identifizierungsmittel und Vertrauensdienste geschaffen. Die deutsche eID ist indes bereits erfolgreich notifiziert und kann in der EU zur Identifizierung verwendet werden. Weiterhin kann mit der deutschen eID im Rahmen einer Fernsignatur eine qualifizierte elektronische Signatur ausgelöst werden. AUTHADA bietet mit seinen Lösungen sowohl Möglichkeiten zur elektronischen Identifizierung als auch zur Unterschrift von Dokumenten mit einer qualifizierten elektronischen Signatur, die den Vorgaben der eIDAS-Verordnung entsprechen.
Personalausweisgesetz
Das Auslesen des elektronischen Identitätsnachweises (eID) ist nach §18 und §18a PAuswG für den deutschen Personalausweis (sowie nach §78 Abs. 5 AufenthG für Aufenthaltstitel und nach §12 eIDKG für die eID-Karte für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger) ein zuverlässiges Verfahren zum Online- und Vor-Ort-Auslesen von Ausweisdaten. Zudem wird vor dem Auslesen der Daten geprüft, ob die Person, die das Ausweisdokument vorlegt, auch der Karteninhaber ist. Dies geschieht beim Vor-Ort-Auslesen durch eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter vor Ort, ebenso wie bei der Online-Identifizierung mithilfe der persönlichen Ausweis-PIN.
Geldwäschegesetz (GwG)
Eine GwG-konforme digitale Identifizierung kann mithilfe des deutschen Personalausweises (§ 18 Personalausweisgesetz), des Aufenthaltstitels (§ 78 Abs. 5 Aufenthaltsgesetz) oder der eID-Karte für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger (§12 eIDKG) gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 GwG vollzogen werden. Die aus diesem Verfahren zur Identifizierung resultierenden Aufbewahrungspflichten gemäß § 8 Abs. 2 Satz 5 verlangen folglich nach dem “dienste- und kartenspezifischen Kennzeichen”, welches wir mit den Daten zur Identifizierung mitliefern.
Telekommunikationsgesetz (TkG)
Der elektronische Identitätsnachweis (eID), der Aufenthaltstitel (eAT) und die eID-Karte für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger sind nach § 111 TKG zulässige Verfahren zur Identifizierung natürlicher Personen (z.B. für die Aktivierung von SIM Karten). Die Aufbewahrungspflichten ergeben sich in diesem Sinne analog zum § 8 Abs. 2 Satz 5 des GwG. Dementsprechend können TKG-konforme Identifizierungen u.a. mit AUTHADA ident und onsite durchgeführt werden, zum Beispiel zum Abschluss eines Mobilfunkvertrags oder auch in der Filiale beim Kauf einer SIM-Karte.
Sie möchten erfahren, wie andere Kunden unsere Lösungen integriert haben?
Für den Notfall vorsorgen und Klarheit für Angehörige schaffen: Möglich ist das digital und rechtssicher mit Afilio. Die Vorsorgeplattform bietet Einzelpersonen, Paaren und Familien die Möglichkeit, ihre Wünsche für den Notfall festzuhalten. Damit Vorsorgedokumente, zu jeder Zeit und an jedem Ort immer verfügbar sind, setzt das Unternehmen seit 2024 auf die digitale Unterschrift von AUTHADA.
Die comdirect, eine der etabliertesten Onlinebanken in Deutschland, bietet seit 2018 die Online-Identifizierung von AUTHADA an. Ein comdirect-Depot zu eröffnen, wurde dadurch für Kundinnen und Kunden noch einfacher. Als erste Direktbank setzte die comdirect zum Depot eröffnen auf AUTHADA ident in der SDK-Integrationsvariante.
Die Legitimationsprüfung zur Feststellung der Identität einer Person ist unter anderem bei Banken Pflicht – bspw. bei einer Kontoeröffnung und Depoteröffnung. Auch wer ein Konto online eröffnen möchte, muss eine Online-Identitätsprüfung durchlaufen. Bei der BW-Bank geht das seit 2020 jederzeit dank AUTHADA ident und der eID-Funktion des Ausweises.
Andere Identifizierungsmethode oder Signaturlevel benötigt?
Kein Problem! Mit unserer Lösung TOP können Sie flexibel einzelne Module aus unserem Angebot auswählen. Wir erstellen daraus eine individuelle, für Sie maßgeschneiderten Lösung. Sprechen Sie uns an!