Vorteile des e-Rezepts

16.01.2024 - Lesezeit ca. 4 Minuten

Das e-Rezept ist zum 1. Januar 2024 verpflichtend in Deutschland eingeführt worden. Das bedeutet, gerade zu Beginn, natürlich eine große Umstellung, nachdem die Papierrezepte jahrzehntelang im Einsatz waren. Aber mit dem e-Rezept kommen viele Vorteile für alle Beteiligten – sowohl für Versicherte, Ärztinnen und Ärzte als auch Apothekerinnen und Apotheker. Wir klären über die Vorteile für die im Prozess eingebundenen Personen auf.

Das e-Rezept hat zum 1. Januar 2024 die rosa Rezeptzettel abgelöst. Ein wichtiger Schritt im Hinblick auf die Digitalisierung der Gesundheitsbranche. Mit dem digitalen Ablauf gehen viele Vorteile für Versicherte, Ärztinnen und Ärzte sowie Apothekerinnen und Apotheker einher.  

Die Vorteile für Versicherte 

Versicherte… 

… können den Rezeptzettel nicht mehr verlieren. Alle e-Rezepte können über die elektronische Gesundheitskarte oder die App abgerufen werden. 

… sparen Wege. Für ein einfaches Folgerezept im laufenden Abrechnungsquartal muss niemand mehr in die Praxis, sondern kann das Folgerezept über die Gesundheitskarte oder die App übermittelt bekommen. 

… können Rezepte von Angehörigen einlösen lassen und für Angehörige einlösen. Über die Familienfunktion können Versicherte die Rezepte sogar in der eignen App einsehen und verwalten – beispielsweise für pflegebedürftige Angehörige. 

… können Verfügbarkeiten abfragen. Das e-Rezept kann an die Wunschapotheke gesendet werden, um zu erfahren, ob das Medikament vorrätig ist. Das spart Zeit. 

… haben geschützte Daten. Die e-Rezepte werden mehrfach verschlüsselt und sicher gespeichert. So sind sie vor unbefugtem Zugriff geschützt. 

 

Vorteile für Ärztinnen und Ärzte durch das e-Rezept 

Ärztinnen und Ärzte… 

… sparen Zeit – sowohl ihre als auch die der Mitarbeitenden und der Versicherten. Mit dem e-Rezept können sie mehrere Rezepte gleichzeitig (ohne händische Unterschrift) signieren und müssen das Sprechzimmer nicht verlassen.  Der Druck- oder Postversand entfällt. 

… können Folgerezepte innerhalb eines Quartals elektronisch übermitteln. So bleibt mehr Zeit für akut erkrankte Personen in der Praxis. 

… vermeiden Rückfragen aus den Apotheken, da e-Rezepte automatisch auf formale Richtigkeit überprüft werden. 

… können direkt im Anschluss an Video-Sprechstunden ein Rezept kontaktlos an Patientinnen und Patienten übermitteln. 

 

Vorteile für Apothekerinnen und Apotheker durch das e-Rezept 

Apothekerinnen und Apotheker…

…  müssen die Rezeptinformationen nicht mehr händisch eingeben und prüfen. 

…  müssen keine schwer lesbaren Papierrezepte mehr mühsam entziffern. So kann Fehlern durch Missverständnisse vorgebeugt werden. 

…  haben mehr Zeit für Kundinnen und Kunden, da die Bestellung direkt im Warenwirtschaftssystem ankommt und automatisch schon in der Arztpraxis auf Formfehler geprüft wird. 

…  können bereits vorab digital mit Ihren Kundinnen und Kunden in Kontakt treten. Denn diese können sich digital informieren, ob ein Rezept vorrätig ist und wann es abgeholt werden kann. 

Nächster Schritt: Elektronische Patientenakte 

Die vielen Vorteile, die das e-Rezept für alle Beteiligten mit sich bringt, sollen im nächsten Jahr um einen weiteren Meilenstein für ein digitalisierten Gesundheitssystem ergänzt werden: Ab dem 15. Januar 2025 soll die elektronische Patientenakte für jede gesetzlich versicherte Person von der Krankenkasse automatisch angelegt werden. 

Mit der elektronischen Patientenakte erhalten Patientinnen und Patienten den Überblick und die Verwaltungshoheit über ihre Daten. Sie können damit entscheiden, wer auf ihre Gesundheitsdaten zugreifen kann und wer nicht. Zudem können sie alle Ergebnisse selbstständig einsehen. 

In der Broschüre “Digitale Gesundheit 2025” des Bundesministeriums für Gesundheit wird der Nutzen für die Patientinnen und Patienten noch einmal ganz klar hervorgehoben: “Die Dosierung der Medikamente und die Therapie werden nicht nur einmal in der Arztpraxis oder der Apotheke erklärt; all diese durch die Ärztin und den Arzt oder die Apothekerin und den Apotheker gegebenen Informationen werden jederzeit abrufbar sein und können durch weitergehende, gesicherte Hinweise in einem nationalen Gesundheitsportal ergänzt werden. ,Patient-Empowerment´ wird Wirklichkeit”. 

Versicherte können die elektronische Patientenakte bereits heute bei Ihrer Krankenkasse anfordern. 

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