Digitales Onboarding
TOP – Digitales Onboarding
TOP (Trusted Onboarding Platform) ist die patentierte Lösung für digitales Onboarding mit Kundenidentifikation und elektronischer Unterschrift auf unterschiedlichen Vertrauensstufen und auf allen Geräten (Desktop, Tablet und Smartphone). Die modulare Lösung TOP bietet Kunden durch individuelle Anpassung einen deutlich schnelleren digitalen Onboarding-Prozess, höhere Konversionsraten und Umsätze und garantiert die Einhaltung von Compliance-Richtlinien.
Passende Module für den digitalen Onboarding-Prozess auswählen
TOP ist eine modulare Lösung, die aus mehreren Bausteinen besteht. Diese können entsprechend Ihrer Anforderungen individuell konfiguriert werden. Sie entscheiden, welche Module Sie benötigen. So können Sie beispielsweise Ihre Kundinnen und Kunden – mit einer von Ihnen gewählten Identifizierungsmethode – identifizieren, danach ein Dokument digital signieren lassen und im Anschluss die Unterlagen rechtssicher und nachverfolgbar digital archivieren.
Digitale Identifizierung
Sie entscheiden, mit welcher Methode Sie Kundinnen & Kunden identifizieren wollen. Wählen Sie aus den zahlreichen Identifizierungsverfahren das Passende für Ihren Einsatz.
Digitale Signatur
Welches Signaturlevel Sie benötigen, entscheiden Sie. Dank der Flexibilität von TOP können Sie je nach Einsatzzweck zwischen den verschiedenen Signaturlevel wählen.
Langzeitarchivierung
Die Digitalisierung im Onboarding hört nicht bei der Identifizierung und der Signatur auf. Mit TOP haben Sie die Möglichkeit, Ihre Dokumente langfristig rechtssicher zu archivieren und so auch Papierberge und Lagerflächen zu sparen.
Identifizierungsverfahren wie Sie es benötigen
Entscheiden Sie, mit welchem Verfahren Sie Ihre Kundinnen und Kunden identifizieren möchten.
Mit TOP können Sie sieben verschiedenen Identifizierungsverfahren wählen:
LiveID
Dieses Verfahren ist für die Vor-Ort-Identifizierung, bspw. in einer Filiale, geeignet. Geschultes Personal überprüft die Identität einer Person anhand des Ausweises, die passende Software dafür wird von uns bereitgestellt bspw. mit AUTHADA onsite.
VideoID
Ein Videoagent verifiziert hierbei die Identität Ihrer Kundinnen und Kunden während eines Videoanrufs. Ein gültiger Lichtbildausweis ist dabei eine Voraussetzung.
SelfID
Mit SelfID wird die zu identifizierende Person von einem Mitarbeitenden in Echtzeit digital identifiziert. Eine automatische Technologie zur Erfassung von Dokumentendaten (OCR) kann verwendet werden, um die Zeit für die Dateneingabe zu reduzieren.
AuthID
Bei der Nutzung von AutID basiert die Identifizierung auf einem staatlich anerkannten Identifizierungsverfahren wie bspw. AUTHADA ident. Beispiele für akzeptierte AutID-Identitäten sind elektronische Identitätsdokumente (elektronische ID-Karten, elektronischer Reisepass) und digitale Identitäten.
SignID
Für die Identifizierung mittels SignID wird auf die Identifizierung eines anderen qualifizierten Vertrauensdiensteanbieters zurückgegriffen. Um die Identifizierung abzuschließen, muss der Nutzende ein gültiges elektronisches Signaturzertifikat besitzen und im Identifizierungsprozess ein Antragsformular digital unterschreiben.
AMLID
Mit AMLID können Unternehmen die dem Geldwäschegesetz (GWG/AML) unterliegen, Bestandsdaten zur Identifizierung verwenden, wenn sie den Nutzenden zuvor bereits rechtskonform identifiziert haben. Dies ist unter anderem mit der AUTHADA-Lösung onsite möglich.
EmployeeID
Mit EmployeeID können die vorhandenen Daten von Mitarbeitenden (bspw. aus der Personaldatenbank) genutzt werden, um ein qualifiziertes elektronisches Signaturzertifikat zu erstellen. Eine erneute Identifizierung ist nicht notwendig. Die mit dieser Methode erstellten Zertifikate können nur für Unterschriftsprozesse im Unternehmenskontext verwendet werden.
So einfach wie noch nie: Digitales Onboarding mit TOP
TOP garantiert Ihnen ein Höchstmaß an Sicherheit. Dank der innovativen Technologie können Sie gleichzeitig Ihre Einnahmen und Ihre Effizienz zu steigern und dabei Kosten sparen.
Steigerung der Einnahmen
- Neue Märkte und potenzielle Kunden
- Neues & innovatives Angebot
- Beschleunigung des Geschäftsabschlusses
Effizienz & Kosteneinsparung
- Keine physischen Ressourcen erforderlich
- Vollständig papierloser Prozess
- Umfangreiche geografische Abdeckung
- Online-Kundenerfassung
Hohe Sicherheit
- Standardisierte Genehmigungsverfahren
- Digitale Kontrolle von Transaktionen
- Hohe Beweiskraft
Regulatorik
Bei AUTHADA gewährleisten wir höchste Sicherheit und höchsten Schutz für die Daten Ihrer Kundinnen und Kunden. Die AUTHADA Lösungen sind mit zahlreichen Verordnungen und Gesetzen vereinbar und übertreffen zudem teilweise die durch das Gesetz vorgegebenen Anforderungen in Bezug auf Sicherheit und Datenschutz.
eIDAS-Verordnung
Die eIDAS-Verordnung enthält verbindliche europaweit geltende Regelungen in den Bereichen “Elektronische Identifizierung” und “Elektronische Vertrauensdienste”. Mit der Verordnung werden einheitliche Rahmenbedingungen für die grenzüberschreitende Nutzung elektronischer Identifizierungsmittel und Vertrauensdienste geschaffen. Die deutsche eID ist indes bereits erfolgreich notifiziert und kann in der EU zur Identifizierung verwendet werden. Weiterhin kann mit der deutschen eID im Rahmen einer Fernsignatur eine qualifizierte elektronische Signatur ausgelöst werden. AUTHADA bietet mit seinen Lösungen sowohl Möglichkeiten zur elektronischen Identifizierung als auch zur Unterschrift von Dokumenten mit einer qualifizierten elektronischen Signatur, die den Vorgaben der eIDAS-Verordnung entsprechen.
Personalausweisgesetz
Das Auslesen des elektronischen Identitätsnachweises (eID) ist nach §18 und §18a PAuswG für den deutschen Personalausweis (sowie nach §78 Abs. 5 AufenthG für Aufenthaltstitel und nach §12 eIDKG für die eID-Karte für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger) ein zuverlässiges Verfahren zum Online- und Vor-Ort-Auslesen von Ausweisdaten. Zudem wird vor dem Auslesen der Daten geprüft, ob die Person, die das Ausweisdokument vorlegt, auch der Karteninhaber ist. Dies geschieht beim Vor-Ort-Auslesen durch eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter vor Ort, ebenso wie bei der Online-Identifizierung mithilfe der persönlichen Ausweis-PIN.
Geldwäschegesetz (GwG)
Eine GwG-konforme digitale Identifizierung kann mithilfe des deutschen Personalausweises (§ 18 Personalausweisgesetz), des Aufenthaltstitels (§ 78 Abs. 5 Aufenthaltsgesetz) oder der eID-Karte für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger (§12 eIDKG) gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 GwG vollzogen werden. Die aus diesem Verfahren zur Identifizierung resultierenden Aufbewahrungspflichten gemäß § 8 Abs. 2 Satz 5 verlangen folglich nach dem “dienste- und kartenspezifischen Kennzeichen”, welches wir mit den Daten zur Identifizierung mitliefern.
Telekommunikationsgesetz (TkG)
Der elektronische Identitätsnachweis (eID), der Aufenthaltstitel (eAT) und die eID-Karte für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger sind nach § 111 TKG zulässige Verfahren zur Identifizierung natürlicher Personen (z.B. für die Aktivierung von SIM Karten). Die Aufbewahrungspflichten ergeben sich in diesem Sinne analog zum § 8 Abs. 2 Satz 5 des GwG. Dementsprechend können TKG-konforme Identifizierungen u.a. mit AUTHADA ident und onsite durchgeführt werden, zum Beispiel zum Abschluss eines Mobilfunkvertrags oder auch in der Filiale beim Kauf einer SIM-Karte.
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