Sie brauchen Unterstützung beim digitalen Identifizieren mit einer AUTHADA-Lösung? Dann sind Sie hier genau richtig:
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Um sich mit der AUTHADA-App digital zu identifizieren benötigen Sie nur wenige Minuten und folgende Dinge:
Um sich mit der AUTHADA-App digital zu identifizieren benötigen Sie nur wenige Minuten und folgende Dinge:

Ihren Personalausweis oder Aufenthaltstitel
Um sich zu Identifizieren benötigen Sie einen deutschen elektronischen Personalausweis oder einen elektronischen Aufenthaltstitel. Bei beidem muss die Online-Ausweisfunktion aktiviert sein.

Ein NFC-fähiges Android- oder
iOS-Smartphone
Der Personalausweis enthält einen Chip, auf dem Ihre Daten gespeichert sind. Ihr Smartphone mit NFC-Schnittstelle dient als Lesegerät und übermittelt die Daten über einen verschlüsselten Kanal.

Die PIN Ihres Ausweises
(5- oder 6-stellig)
Nach Antragstellung des Personalausweises haben Sie einen PIN-Brief erhalten. Dieser beinhaltet Ihre 5-stellige Transport-PIN und Ihre PUK. Eine 6-stellige PIN besitzen Sie, wenn Sie die Transport-PIN bereits ersetzt haben.
Häufig gestellte Fragen rund um AUTHADA und unsere Lösungen beantworten wir hier:
Häufig gestellte Fragen rund um AUTHADA und unsere Lösungen beantworten wir hier:
2. Mit welchem Ausweis kann ich mich identifizieren?
Um eine digitale Identifizierung mit AUTHADA durchzuführen, benötigen Sie den deutschen Personalausweis, einen Aufenthaltstitel oder eine eID-Karte für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger. Zusätzlich zu einem dieser Ausweisdokumente ist die dazugehörige PIN erforderlich.
3. Was ist die PIN und woher bekomme ich sie?
Die PIN ist eine fünf- oder sechsstellige Zahlenfolge. Bei der fünfstelligen PIN handelt es sich um die sogenannte Transport-PIN. Sie erhalten die Transport-PIN zusammen mit Ihrer PUK (Entsperrnummer) per Post ungefähr zwei Wochen nach Beantragung eines neuen deutschen Personalausweises, Aufenthaltstitels oder einer eID-Karte für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger. Vor der ersten Nutzung der Online-Ausweisfunktion müssen Sie eine neue, sechsstellige Ausweis-PIN setzen. Mit der AUTHADA-App und der Funktion "PIN ändern" können Sie diese neue PIN einstellen. Geben Sie dazu Ihre fünfstellige Transport-PIN aus Ihrem PIN-Brief ein und vergeben Sie dann die neue, sechsstellige PIN. Diese PIN benötigen Sie künftig immer, wenn Sie die Online-Ausweisfunktion nutzen möchten.
Falls Sie Ihren PIN-Brief nicht mehr zur Hand haben oder Ihre PIN vergessen haben, können Sie vor Ort bei Ihrem Bürgeramt eine neue PIN setzen. Alternativ können Personen mit deutschem Personalausweis oder der eID-Karte für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger den PIN-Rücksetzdienst des Bundesministerium des Innern und für Heimat nutzen. Rufen Sie dazu die Website des Dienstes auf: https://www.pin-ruecksetzbrief-bestellen.de/. Bitte beachten Sie, dass es sich beim PIN-Rücksetzdienst nicht um einen Service von AUTHADA handelt. Zudem befindet sich der Dienst aktuell in der Beta-Phase, kann jedoch genutzt werden. Weiterhin kann der Service nicht für Aufenthaltstitel genutzt werden. Eine neue Ausweis-PIN hierfür kann aufgrund rechtlicher Besonderheiten im Aufenthaltsrecht nur vor Ort im Bürgeramt beantragt werden.
Wenden Sie sich bei Fragen zum PIN-Rücksetzdienst an den Support des PIN-Rücksetzdienstes: https://www.pin-ruecksetzbrief-bestellen.de/support.
4. Was ist die fünfstellige Transport-PIN?
Die fünfstellige Transport-PIN erhalten Sie postalisch per Brief, nachdem Sie einen neuen deutschen Personalausweis, Aufenthaltstitel oder eine eID-Karte für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger beantragt haben. Sie wird auch Aktivierungs-PIN genannt. Um die Online-Ausweisfunktion zu nutzen, müssen Sie vor der ersten Verwendung die fünfstellige Transport-PIN durch eine selbstgewählte, sechsstellige PIN ersetzen. Wenn Ihnen Ihre fünfstellige Transport-PIN vorliegt, können Sie mit der AUTHADA-App erstmalig Ihre geheime, sechsstellige PIN setzen.
5. Was ist die sechsstellige PIN?
Die sechsstellige PIN ist Ihre individuelle, selbstgesetzte und geheime PIN, die Sie jedes Mal brauchen, wenn Sie sich mit Ihrem Ausweis online identifizieren möchten. Die PIN, die Sie ca. zwei Wochen nach Antragstellung des Personalausweises per Post erhalten, ist fünfstellig. Sie müssen diese fünfstellige Transport-PIN vor der ersten Nutzung der Online-Ausweisfunktion durch eine selbstgewählte, sechsstelligen PIN ersetzen. Wenn Ihnen Ihre fünfstellige Transport-PIN vorliegt, können Sie mit der AUTHADA-App erstmalig Ihre geheime, sechsstellige PIN setzen.
6. Ich habe meine PIN vergessen. Wie kann ich meine PIN zurücksetzen?
Falls Sie Ihren PIN-Brief nicht mehr zur Hand haben oder Ihre PIN vergessen haben, können Sie Ihre PIN zurücksetzen. Hierfür stehen Ihnen zwei Möglichkeiten zur Verfügung:
Möglichkeit 1: Vor Ort in Ihrem Bürgeramt
Sie können für den deutschen Personalausweis, den Aufenthaltstitel oder die eID-Karte für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger bei Ihrem Bürgeramt vor Ort eine neue PIN setzen.
Möglichkeit 2: Online mit dem PIN-Rücksetzbrief
Über den Service des Bundesministerium des Innern und für Heimat können Sie online einen sogenannten PIN-Rücksetzbrief bestellen.
Bitte beachten Sie, dass es sich beim PIN-Rücksetzdienst nicht um einen Service von AUTHADA handelt. Zudem befindet sich der Dienst aktuell in der Beta-Phase, kann jedoch genutzt werden.
Personen mit deutschem Personalausweis oder der eID-Karte für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger können den PIN-Rücksetzbrief bestellen, welcher ca. eine Woche nach Beantragung per Post zugestellt wird. Er enthält eine neue Ausweis-PIN sowie einen Aktivierungscode bzw. QR-Code zur Aktivierung der Online-Ausweisfunktion. Bitte beachten Sie, dass der Service nicht für Aufenthaltstitel eingerichtet ist. Eine neue PIN hierfür kann aufgrund rechtlicher Besonderheiten im Aufenthaltsrecht von Personen mit Aufenthaltstitel nur vor Ort im Bürgeramt beantragt werden.
Wenden Sie sich bei Fragen zum PIN-Rücksetzdienst an den Support des PIN-Rücksetzdienstes: https://www.pin-ruecksetzbrief-bestellen.de/support.
So bestellen Sie den PIN-Rücksetzbrief
- Laden Sie sich im App Store oder im Play Store die App "AusweisApp2" herunter.
- Rufen Sie mit Ihrem NFC-fähigen Smartphone die Website https://www.pin-ruecksetzbrief-bestellen.de/ auf. (Hier erhalten Sie auch weiterführende Informationen zum Rücksetzdienst)
- Klicken Sie auf "BRIEF KOSTENLOS BESTELLEN"
- Klicken Sie auf "WEITER MIT DER AUSWEISAPP2". Es erfolgt eine automatische Weiterleitung in die AusweisApp2.
- Klicken Sie in der AusweisApp2 auf „Weiter zur CAN-Eingabe“. Halten Sie Ihren Personalausweis an die NFC-Schnittstelle Ihres Smartphones und geben Sie nach Aufforderung Ihre CAN ein Die CAN ist 6-stellig und befindet sich unten rechts auf der Vorderseite Ihres Ausweises.
- Sobald Ihre Daten verarbeitet wurden, erhalten Sie die Benachrichtigung, dass Ihre Bestellung erfolgreich war. Sollte der Prozess abbrechen, weil bspw. der Ausweis zu früh entfernt wurde, müssen Sie ggf. den Prozess neu starten.
Ihren PIN-Rücksetzbrief erhalten Sie in der Regel innerhalb von sieben Werktagen per Post. Sie müssen den PIN-Rücksetzbrief persönlich entgegennehmen und sich beim Empfang des Briefes mit Ihrem Personalausweis identifizieren. Sollten Sie nicht zuhause sein, können Sie den Brief in Ihrer zuständigen Postfiliale abholen. Nach Erhalt des Briefes müssen Sie Ihren Ausweis mit dem Aktivierungscode wieder freischalten. Mit der PIN aus dem Brief können Sie danach die Online-Ausweisfunktion uneingeschränkt nutzen. Sie können die PIN auf Wunsch mit der AUTHADA-App ändern.
7. Wo finde ich meine PUK?
Die PUK finden Sie in Ihrem PIN-Brief. Diesen erhalten Sie postalisch ungefähr zwei Wochen nach dem Beantragen eines neuen deutschen Personalausweises, Aufenthaltstitels oder der eID-Karte für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger.
Ihre PUK finden Sie in Ihrem PIN-Brief. Diesen PIN-Brief erhalten Sie per Post ungefähr zwei Wochen nach der Beantragung deutschen Personalausweises, Aufenthaltstitels oder der eID-Karte für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger. Darin finden Sie Informationen über Ihren Ausweis und die Online-Ausweisfunktion. Der Brief enthält:
- Ihre fünfstellige Transport-PIN (auch Aktivierungs-PIN genannt)
- Ihre PUK (Entsperrnummer)
Nachdem Sie Ihre Ausweis-PIN mit der AUTHADA-App und der PUK entsperrt haben, haben Sie drei neue Versuche, um die richtige PIN einzugeben.
8. Ich habe meine PUK und möchte meine Ausweis-PIN entsperren. Wie kann ich das machen?
Wenn Sie Ihre sechsstellige PIN drei Mal falsch eingegeben haben, ist Ihre Ausweis-PIN gesperrt. Wenn Sie die richtige PIN kennen, können Sie Ihren Ausweis selbstständig entsperren. Hierzu benötigen Sie Ihre PUK (Sie finden die PUK in Ihrem PIN-Brief, welcher Ihnen nach Beantragung Ihres Ausweises zugestellt wurde). Eine Entsperrung mit Ihrer zehnstelligen PUK können Sie in der AUTHADA-App durchführen. Öffnen Sie dazu die AUTHADA-App und klicken Sie auf „Mehr“ und dann auf „PIN entsperren“. Nachdem Sie Ihre Ausweis-PIN mit der AUTHADA-App und der PUK entsperrt haben, haben Sie drei neue Versuche, um die richtige PIN einzugeben.
9. Ich kann meine PUK nicht finden. Was kann ich tun?
Falls Sie Ihren PIN-Brief nicht mehr zur Hand haben, können Sie Ihre Ausweis-PIN auch ohne PUK zurücksetzen. Hierzu stehen Ihnen zwei Möglichkeiten zur Verfügung:
Möglichkeit 1: Vor Ort in Ihrem Bürgeramt
Sie können für den deutschen Personalausweis, den Aufenthaltstitel oder die eID-Karte für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger bei Ihrem Bürgeramt vor Ort eine neue PIN setzen.
Möglichkeit 2: Online mit dem PIN-Rücksetzbrief
Über den Service des Bundesministerium des Innern und für Heimat können Sie online einen sogenannten PIN-Rücksetzbrief bestellen.
Bitte beachten Sie, dass es sich beim PIN-Rücksetzdienst nicht um einen Service von AUTHADA handelt. Zudem befindet sich der Dienst aktuell in der Beta-Phase, kann jedoch genutzt werden.
Personen mit deutschem Personalausweis oder der eID-Karte für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger können den PIN-Rücksetzbrief bestellen, welcher ca. eine Woche nach Beantragung per Post zugestellt wird. Er enthält eine neue Ausweis-PIN sowie einen Aktivierungscode bzw. QR-Code zur Aktivierung der Online-Ausweisfunktion. Bitte beachten Sie, dass der Service nicht für Aufenthaltstitel eingerichtet ist. Eine neue PIN hierfür kann aufgrund rechtlicher Besonderheiten im Aufenthaltsrecht von Personen mit Aufenthaltstitel nur vor Ort im Bürgeramt beantragt werden.
Wenden Sie sich bei Fragen zum PIN-Rücksetzdienst an den Support des PIN-Rücksetzdienstes: https://www.pin-ruecksetzbrief-bestellen.de/support.
So bestellen Sie den PIN-Rücksetzbrief
- Laden Sie sich im App Store oder im Play Store die App "AusweisApp2" herunter.
- Rufen Sie mit Ihrem NFC-fähigen Smartphone die Website https://www.pin-ruecksetzbrief-bestellen.de/ auf. (Hier erhalten Sie auch weiterführende Informationen zum Rücksetzdienst)
- Klicken Sie auf "BRIEF KOSTENLOS BESTELLEN"
- Klicken Sie auf "WEITER MIT DER AUSWEISAPP2". Es erfolgt eine automatische Weiterleitung in die AusweisApp2.
- Klicken Sie in der AusweisApp2 auf „Weiter zur CAN-Eingabe“. Halten Sie Ihren Personalausweis an die NFC-Schnittstelle Ihres Smartphones und geben Sie nach Aufforderung Ihre CAN ein Die CAN ist 6-stellig und befindet sich unten rechts auf der Vorderseite Ihres Ausweises.
- Sobald Ihre Daten verarbeitet wurden, erhalten Sie die Benachrichtigung, dass Ihre Bestellung erfolgreich war. Sollte der Prozess abbrechen, weil bspw. der Ausweis zu früh entfernt wurde, müssen Sie ggf. den Prozess neu starten.
Ihren PIN-Rücksetzbrief erhalten Sie in der Regel innerhalb von sieben Werktagen per Post. Sie müssen den PIN-Rücksetzbrief persönlich entgegennehmen und sich beim Empfang des Briefes mit Ihrem Personalausweis identifizieren. Sollten Sie nicht zuhause sein, können Sie den Brief in Ihrer zuständigen Postfiliale abholen. Nach Erhalt des Briefes müssen Sie Ihren Ausweis mit dem Aktivierungscode wieder freischalten. Mit der PIN aus dem Brief können Sie danach die Online-Ausweisfunktion uneingeschränkt nutzen. Sie können die PIN auf Wunsch mit der AUTHADA-App ändern.
10. Mein Ausweis ist gesperrt. Was kann ich tun?
Wenn Sie Ihre sechsstellige PIN drei Mal falsch eingegeben haben, ist Ihre Ausweis-PIN gesperrt, jedoch nicht Ihr Personalausweis an sich. Konkret bedeutet das, dass Sie die Online-Ausweisfunktion nicht nutzen können und sich nicht selbständig mit Ihrem Personalausweis online identifizieren können. Eine Identifizierung bei einer Behörde, einer Bank oder einem Dienstleister vor Ort ist jedoch weiterhin möglich. Wenn die richtige PIN kennen, können Sie Ihren Ausweis selbstständig entsperren. Hierzu benötigen Sie Ihre PUK, welche Sie in Ihrem PIN-Brief finden. Eine Entsperrung mit Ihrer zehnstelligen PUK können Sie in der AUTHADA-App durchführen. Nachdem Sie Ihre Ausweis-PIN mit der AUTHADA-App und der PUK entsperrt haben, haben Sie drei neue Versuche, um die richtige PIN einzugeben.
Falls Sie Ihren PIN-Brief nicht mehr zur Hand haben, können Sie Ihre Ausweis-PIN auch ohne PUK zurücksetzen. Hierzu stehen Ihnen zwei Möglichkeiten zur Verfügung:
Möglichkeit 1: Vor Ort in Ihrem Bürgeramt
Sie können für den deutschen Personalausweis, den Aufenthaltstitel oder die eID-Karte für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger bei Ihrem Bürgeramt vor Ort eine neue PIN setzen.
Möglichkeit 2: Online mit dem PIN-Rücksetzbrief
Über den Service des Bundesministerium des Innern und für Heimat können Sie online einen sogenannten PIN-Rücksetzbrief bestellen.
Bitte beachten Sie, dass es sich beim PIN-Rücksetzdienst nicht um einen Service von AUTHADA handelt. Zudem befindet sich der Dienst aktuell in der Beta-Phase, kann jedoch genutzt werden.
Personen mit deutschem Personalausweis oder der eID-Karte für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger können den PIN-Rücksetzbrief bestellen, welcher ca. eine Woche nach Beantragung per Post zugestellt wird. Er enthält eine neue Ausweis-PIN sowie einen Aktivierungscode bzw. QR-Code zur Aktivierung der Online-Ausweisfunktion. Bitte beachten Sie, dass der Service nicht für Aufenthaltstitel eingerichtet ist. Eine neue PIN hierfür kann aufgrund rechtlicher Besonderheiten im Aufenthaltsrecht von Personen mit Aufenthaltstitel nur vor Ort im Bürgeramt beantragt werden.
Wenden Sie sich bei Fragen zum PIN-Rücksetzdienst an den Support des PIN-Rücksetzdienstes: https://www.pin-ruecksetzbrief-bestellen.de/support.
So bestellen Sie den PIN-Rücksetzbrief
- Laden Sie sich im App Store oder im Play Store die App "AusweisApp2" herunter.
- Rufen Sie mit Ihrem NFC-fähigen Smartphone die Website https://www.pin-ruecksetzbrief-bestellen.de/ auf. (Hier erhalten Sie auch weiterführende Informationen zum Rücksetzdienst)
- Klicken Sie auf "BRIEF KOSTENLOS BESTELLEN"
- Klicken Sie auf "WEITER MIT DER AUSWEISAPP2". Es erfolgt eine automatische Weiterleitung in die AusweisApp2.
- Klicken Sie in der AusweisApp2 auf „Weiter zur CAN-Eingabe“. Halten Sie Ihren Personalausweis an die NFC-Schnittstelle Ihres Smartphones und geben Sie nach Aufforderung Ihre CAN ein Die CAN ist 6-stellig und befindet sich unten rechts auf der Vorderseite Ihres Ausweises.
- Sobald Ihre Daten verarbeitet wurden, erhalten Sie die Benachrichtigung, dass Ihre Bestellung erfolgreich war. Sollte der Prozess abbrechen, weil bspw. der Ausweis zu früh entfernt wurde, müssen Sie ggf. den Prozess neu starten.
Ihren PIN-Rücksetzbrief erhalten Sie in der Regel innerhalb von sieben Werktagen per Post. Sie müssen den PIN-Rücksetzbrief persönlich entgegennehmen und sich beim Empfang des Briefes mit Ihrem Personalausweis identifizieren. Sollten Sie nicht zuhause sein, können Sie den Brief in Ihrer zuständigen Postfiliale abholen. Nach Erhalt des Briefes müssen Sie Ihren Ausweis mit dem Aktivierungscode wieder freischalten. Mit der PIN aus dem Brief können Sie danach die Online-Ausweisfunktion uneingeschränkt nutzen. Sie können die PIN auf Wunsch mit der AUTHADA-App ändern.
11. Wofür ist die CAN und wo finde ich sie?
Die CAN ist die sechsstellige Zugangsnummer, welche sich auf der Vorderseite Ihres Personalausweises unten rechts (neben dem Gültigkeitsdatum) befindet. Nach zweimaliger falscher PIN-Eingabe müssen Sie die CAN eingeben, bevor Sie einen dritten und letzten Eingabeversuch erhalten.
12. Welche Geräte sind mit der AUTHADA-App kompatibel?
Um die AUTHADA-App nutzen zu können, benötigen Sie ein NFC-fähiges Smartphone.
Android
Android 5 oder neuer erforderlich* |
Viele Android-Geräte unterstützen den neuen Personalausweis (eID) bereits. Allerdings sind noch nicht alle Geräte kompatibel. |
iOS
iOS 13 oder neuer erforderlich* |
Beginnend mit dem iPhone 7 sind alle nachfolgenden Modelle getestet worden und für die Verwendung geeignet. |
- Welche Betriebssystem-Version auf Ihrem Smartphone installiert ist, können Sie unter den Geräteeinstellungen einsehen.
13. Warum brauche ich NFC auf dem Smartphone?
Der deutsche Personalausweis, der Aufenthaltstitel und die eID-Karte für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger enthalten eine NFC-Chipkarte, auf der Ihre Daten gespeichert sind. Ein Smartphone mit NFC-Funktionalität dient als Lesegerät und übermittelt die Daten über einen verschlüsselten Kanal. Damit Ihre Ausweisdaten zur Identifizierung ausgelesen werden können, ist es unbedingt notwendig, NFC in den Smartphone-Einstellungen zu aktivieren. Bei den meisten Geräten befindet sich die NFC-Schnittstelle auf der Rückseite im mittleren bis oberen Bereich. Bei iPhones befindet sich die NFC-Schnittstelle einheitlich bei allen unterstützen Geräten (iPhone 7 oder neuer) an der oberen Kante auf der Rückseite des Smartphones. Bei dem verwendeten Smartphone zur Identifizierung muss es sich nicht um Ihr eigenes handeln, denn auf dem Gerät werden während des Identifizierungsprozesses keine Daten gespeichert.
14. Ich finde die NFC-Schnittstelle bei meinem Android-Gerät nicht. Was kann ich tun?
Vergewissern Sie sich zunächst in den Geräteeinstellungen, dass NFC bei Ihrem Gerät aktiviert ist und entfernen Sie – falls vorhanden – Ihre Smartphone-Hülle. Die NFC-Schnittstelle befindet sich bei den meisten Geräten auf der Rückseite im mittleren bis oberen Bereich. Versuchen Sie die Karte zunächst hochkant langsam über die Rückseite Ihres Smartphones zu bewegen. Falls das Gerät nicht reagiert, versuchen Sie die Karte gerade an die Rückseite zu halten. Sollte nach ein paar Sekunden keine Reaktion erfolgen, entfernen Sie den Ausweis kurz von der Rückseite des Smartphones und halten Sie die Karte anschließend erneut dagegen. Wenn das Gerät weiterhin nicht reagiert, schauen Sie bitte in Ihrer Bedienungsanleitung nach, wo genau sich die NFC-Schnittstelle bei Ihrem Gerät befindet.
15. Ich finde die NFC-Schnittstelle bei meinem iPhone nicht. Was kann ich tun?
Vergewissern Sie sich zunächst in den Geräteeinstellungen, dass NFC bei Ihrem Gerät aktiviert ist und entfernen Sie – falls vorhanden – Ihre Smartphone-Hülle. Bei iPhones befindet sich die NFC-Schnittstelle an der oberen Kante der Rückseite. Am besten legen Sie Ihren Ausweis auf einen flachen Untergrund wie einen Tisch. Halten Sie dann ihr iPhone schräg an den Ausweis, sodass die obere Kante Ihres iPhones auf dem Namensfeld des Ausweises aufliegt.
Sie benötigen mindestens ein iPhone 7 (oder neuer) welches mindestens mit Betriebssystem iOS 13 (oder neuer) laufen muss.
16. Warum funktioniert die AUTHADA-App auf meinem Android-Tablet nicht?
Aktuell sind leider nur sehr wenige Tablets mit NFC ausgestattet. NFC ist jedoch eine Grundvoraussetzung für die Nutzung der AUTHADA-App.
17. Wieso kann ich die AUTHADA-App nicht auf meinem iPad installieren?
Aktuell ist es leider nicht möglich den elektronischen Personalausweis mit einem iPad auszulesen, da hier kein NFC vorhanden ist.
18. Mein Gerät ist inkompatibel. Was kann ich tun?
Wenn Ihr Smartphone nicht NFC-fähig ist, besteht die Möglichkeit, dass Sie sich mit einem anderen Smartphone identifizieren. Denn generell gilt bei der Nutzung der AUTHADA-App: Es werden keine Daten auf dem verwendeten Smartphone gespeichert, weshalb die Nutzung eines anderen Geräts (bspw. eines Familienmitglieds oder aus dem Freundeskreis) datenschutztechnisch völlig unbedenklich ist. Außerdem sind alle Daten zu jedem Zeitpunkt verschlüsselt.
19. Ich habe ein HUAWEI-Smartphone und dadurch keinen Zugriff auf den Google Play Store. Kann ich trotzdem die AUTHADA-App herunterladen?
Ja! Die AUTHADA-App finden Sie auch in der HUAWEI AppGallery.
20. Wie ist der Ablauf beim Ausweisen mit QR-Code?
Sie benötigen einen QR-Code, wenn Sie die Website Ihres Diensteanbieters, für den Sie sich identifizieren möchten, mit einem PC aufgerufen haben. Gehen Sie bitte wie folgt vor:
- Öffnen Sie auf Ihrem Computer die Website des Diensteanbieters.
- Starten Sie dort den Identifizierungsprozess.
- Nachdem Sie den Prozess gestartet haben, finden den QR-Code auf der Website des Diensteanbieters.
- Starten Sie die AUTHADA-App auf Ihrem Smartphone und scannen Sie dem QR-Code mit der App.
- Folgen Sie nun den Anweisungen der App. Dazu gehört die PIN-Eingabe und das Auslesen des Ausweises (Ihre PIN finden Sie in Ihrem PIN-Brief, welcher Ihnen nach Beantragung Ihres Ausweises zugeschickt wurde). Für die Datenübertragung halten Sie Ihren Ausweis bitte so lange an die NFC-Schnittstelle, bis Ihnen angezeigt wird, dass der Vorgang abgeschlossen ist.
- Geben Sie danach die in der App generierte TAN auf der Website des Diensteanbieters ein.
Falls Sie Probleme beim Scannen des dort abgebildeten QR-Codes haben, vergrößern Sie den Abstand zwischen Bildschirm und Smartphone.
21. Wie identifiziere ich mich ohne QR-Code?
Sie benötigen keinen QR-Code, wenn Sie die Website Ihres Diensteanbieters, für den Sie sich identifizieren möchten, mit einem Smartphone aufgerufen haben. Gehen Sie für eine Identifizierung ohne QR-Code am Smartphone bitte wie folgt vor:
- Falls Sie die AUTHADA-App geöffnet haben, schließen Sie diese.
- Öffnen Sie auf Ihrem Smartphone über den Browser die Website des Diensteanbieters.
- Beginnen Sie auf der Website des Diensteanbieters den Identifizierungsprozess.
- Nachdem Ihnen angezeigt wurde, die AUTHADA-App herunterzuladen, starten Sie die Identifizierung indem Sie auf der Website des Diensteanbieters auf den Button „AUTHADA-App starten“ tippen. Daraufhin öffnet sich die AUTHADA-App automatisch.
- Folgen Sie nun den Anweisungen der App. Dazu gehört die PIN-Eingabe und das Auslesen des Ausweises (Ihre PIN finden Sie in Ihrem PIN-Brief, welcher Ihnen nach Beantragung Ihres Ausweises zugeschickt wurde).
- Geben Sie danach die in der App generierte TAN auf der Website des Diensteanbieters ein.
22. Ich finde den QR-Code nicht. Was muss ich tun?
Um sich mit der AUTHADA-App online zu identifizieren, benötigen Sie nicht zwingend einen QR-Code. Einen QR-Code benötigen Sie nur, wenn die Website Ihres Diensteanbieters mit einem PC aufgerufen haben. Wenn Sie die gesamte Identifizierung mit einem NFC-fähigen Smartphone (ohne Desktopgerät) durchführen, brauchen Sie keinen QR-Code. Gehen Sie bitte wie folgt vor:
- Falls Sie die AUTHADA-App geöffnet haben, schließen Sie diese.
- Öffnen Sie auf Ihrem Smartphone über den Browser die Website des Diensteanbieters.
- Beginnen Sie auf der Website des Diensteanbieters den Identifizierungsprozess.
- Nachdem Ihnen angezeigt wurde, die AUTHADA-App herunterzuladen, starten Sie die Identifizierung indem Sie auf der Website des Diensteanbieters auf den Button „AUTHADA-App starten“ tippen. Daraufhin öffnet sich die AUTHADA-App automatisch.
- Folgen Sie nun den Anweisungen der App. Dazu gehört die PIN-Eingabe und das Auslesen des Ausweises (Ihre PIN finden Sie in Ihrem PIN-Brief, welcher Ihnen nach Beantragung Ihres Ausweises zugeschickt wurde).
- Geben Sie danach die in der App generierte TAN auf der Website des Diensteanbieters ein.
23. Kostet es mich etwas, die AUTHADA-App zu nutzen?
Nein. Sowohl die App als auch alle Dienste innerhalb der App sind für Sie als App-Nutzer kostenfrei.
24. Was muss ich beachten, wenn ich ein neues Smartphone in Betrieb nehme?
Da Ihre Daten beim Benutzen der AUTHADA-App weder auf Ihrem Smartphone noch in der App gespeichert werden, müssen Sie die lediglich die AUTHADA-App auf Ihrem neuen Smartphone erneut installieren. Danach können Sie sich wieder digital identifizieren.
25. Ich besitze keinen deutschen Personalausweis oder Aufenthaltstitel, bin aber Bürgerin/Bürger der Europäischen Union bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums. Wie kann ich mich mit AUTHADA identifizieren?
Seit 2021 können Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union sowie Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums eine eID-Karte für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger beantragen. Die Beantragung kann im Einwohnermeldeamt/Bürgeramt (bei Wohnsitz in Deutschland) oder bei den vom Auswärtigen Amt benannten deutschen Auslandsvertretungen (bei Wohnsitz außerhalb Deutschlands) vorgenommen werden. Die eID-Karte für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger enthält ebenso wie der Personalausweis und der Aufenthaltstitel eine Online-Ausweisfunktion, mit der Sie sich digital ausweisen und Behördengänge absolvieren können. Sie ist jedoch kein Ersatz für Ihren gültigen, ausländischen Personalausweis oder Pass.
26. Ich habe weder einen deutschen elektronischen Personalausweis noch einen Aufenthaltstitel oder eine eID-Karte für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger – was kann ich tun?
Wir bieten unsere App-Lösung leider ausschließlich für den deutschen Personalausweis, den Aufenthaltstitel und die eID-Karte für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger an. Falls Sie keines dieser Ausweisdokumente besitzen, verwenden Sie bitte eine andere Identifizierungsmethode. Informieren Sie sich hierzu bei Ihrem Diensteanbieter, für den Sie sich identifizieren möchten.
27. Welche Daten sind auf dem Personalausweis gespeichert?
Auf dem elektronischen Personalausweis sind folgende Daten gespeichert:
- Familienname und Vorname(n)
- Geburtsdatum und -ort
- Anschrift und Postleitzahl
- Wenn angegeben: Ordens- oder Künstlername
- Wenn angegeben: Akademischer Grad
- Ob der Ausweis noch gültig ist (das schützt vor Missbrauch)
- Digitales Lichtbild (nur bei hoheitlichen Identitätskontrollen)
- Seriennummer (nur bei hoheitlichen Identitätskontrollen)
- Wenn angegeben: Fingerabdrücke (nur bei hoheitlichen Identitätskontrollen)
Das Bundesverwaltungsamt entscheidet, abhängig vom zugrundeliegenden Verwendungszweck, welche Datenfelder ausgelesen werden dürfen. Vor dem Ausleseprozess wird Ihnen immer angezeigt, welche Daten ausgelesen werden.
28. Welche persönlichen Daten werden ausgelesen?
Welche Daten für eine Identifizierung ausgelesen werden, unterscheidet sich nach Anwendungsfall bzw. Ausweiszweck. Das Bundesverwaltungsamt entscheidet, abhängig vom zugrundeliegenden Verwendungszweck, welche Datenfelder ausgelesen werden dürfen.
Grundsätzlich können aber nur die Daten ausgelesen werden, die auf dem Personalausweis zu sehen sind, sowie der elektronische Fingerabdruck.
29. Welche Daten speichert AUTHADA beim Auslesen des Ausweises und was geschieht damit?
Ihre persönlichen Daten sind stets verschlüsselt – auch für AUTHADA. Nur der Diensteanbieter, für den Sie sich identifizieren, kann Ihre Daten einsehen. Nach der Übermittlung an diesen werden alle Daten aus unserem System gelöscht.
30. Ist das Auslesen meiner Daten sicher?
Ja! AUTHADA besitzt ein Berechtigungszertifikat, welches durch anerkannte Verschlüsselungsverfahren einen sicheren Datentransfer zwischen Nutzer und Diensteanbieter garantiert. Das Bundesverwaltungsamt vergibt das Zertifikat und entscheidet, abhängig vom zugrundeliegenden Verwendungszweck, welche Datenfelder Ihres Personalausweises, Aufenthaltstitels oder der eID-Karte für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger ausgelesen werden dürfen. Ihre ausgelesenen Daten werden zu keinem Zeitpunkt auf dem verwendeten Smartphone gespeichert. Das Smartphone wird nur verwendet, um die Daten für den jeweiligen Diensteanbieter per NFC auszulesen.
Als zertifizierter Identifizierungsanbieter garantiert und steht AUTHADA wir für sichere Transaktionen und Schutz von Daten und Identitäten. Mit unserer ISO27001- und BSI-Zertifizierung sowie unserer State-of-the-Art Verschlüsselung und unserem hochsicheren Rechenzentrum sorgen wir für den sichersten Identifizierungsservice am Markt. Ihre Daten werden nicht in der App oder bei AUTHADA gespeichert – Ihre Daten sind stets verschlüsselt und sicher.
31. Was ist das Berechtigungszertifikat?
Das Berechtigungszertifikat wird vom Bundesverwaltungsamt vergeben. Es garantiert einen sicheren Datentransfer zwischen Nutzer und Diensteanbieter durch anerkannte Verschlüsselungsverfahren. Das Bundesverwaltungsamt entscheidet, abhängig vom zugrundeliegenden Verwendungszweck, welche Datenfelder ausgelesen werden dürfen. Ihre Daten werden zu keinem Zeitpunkt auf Ihrem mobilen Endgerät gespeichert.
Sie haben noch eine Frage zur Nutzung der AUTHADA-App?
Senden Sie uns gerne eine Nachricht über unser Support-Formular. Unser Support-Team wird sich schnellstmöglich um Ihr Anliegen kümmern, denn Ihre Zufriedenheit ist uns sehr wichtig.
Selbstverständlich können Sie uns auch direkt eine E-Mail schreiben, senden Sie diese bitte an support@authada.de.