Vor Ort identifizieren mit onsite

KYC-Prozess vollautomatisiert und innerhalb weniger Klicks – effizient, zuverlässig, rechtssicher.

Der KYC-Prozess in 50% der gewohnten Zeit? Mit unserer smarten Vor-Ort-Lösung onsite. Erfassen Sie die Daten sämtlicher Ausweisdokumente per OCR und lassen Sie diese vollautomatisiert und fehlerfrei in Ihr System übertragen. Dabei wird ein umfangreiches Funktionssetup für Sie bereitgestellt, sodass sich die App genau an Ihre Bedürfnisse anpasst. Sparen Sie Zeit, Papier und Schritte im KYC-Prozess!

KYC Prozess mit AUTHADA onsite

Effizient.

  • Reduziert den KYC-Prozess um mehr als 50% der Zeit.
  • Scannt, speichert und archiviert das Ausweisdokument in einem Schritt.
  • Erfasst die Kundendaten von Ausweisdokumenten per OCR.

Rechtssicher.

  • Gewährleistet die Einhaltung höchster regulatorischer Vorgaben.
  • Prüft die Echtheit und Gültigkeit von Ausweisdokumenten.
  • Ist sowohl TkG- als auch GwG-konform.

Individuell.

  • Bietet Ihnen ein umfangreiches Funktions-Setup.
  • Stellt optional Fotos und OCR-Daten zur Verfügung.
  • Ist maximal individualisierbar, nicht nur im Design.

Die Integrationsvarianten unserer Lösungen

Wir planen gemeinsam mit Ihnen, wie wir die gewünschte Anwendung in Ihre Prozesse integrieren.

Sie entscheiden, welche Integrationsvariante Sie bevorzugen!

Unsere Dokumentationen

Produkt-Dokumentation

Erfahren Sie, welche Konfigurationsmöglichkeiten und Erweiterungen Ihnen zur Verfügung stehen.

API-Dokumentation

Erhalten Sie die technische Dokumentation für das AUTHADA Backend und die Mobile-SDKs.

Regulatorik

Bei AUTHADA gewährleisten wir höchste Sicherheit und höchsten Schutz für die Daten Ihrer Kundinnen und Kunden. Die AUTHADA Lösungen sind mit zahlreichen Verordnungen und Gesetzen vereinbar und übertreffen teilweise die durch das Gesetz vorgegebenen Anforderungen in Bezug auf Sicherheit und Datenschutz.

eIDAS-Verordnung

Die eIDAS-Verordnung enthält verbindliche europaweit geltende Regelungen in den Bereichen “Elektronische Identifizierung” und “Elektronische Vertrauensdienste”. Mit der Verordnung werden einheitliche Rahmenbedingungen für die grenzüberschreitende Nutzung elektronischer Identifizierungsmittel und Vertrauensdienste geschaffen. Die deutsche eID ist bereits erfolgreich notifiziert und kann in der EU zur Identifizierung verwendet werden. Weiterhin kann mit der deutschen eID im Rahmen einer Fernsignatur eine qualifizierte elektronische Signatur ausgelöst werden. AUTHADA bietet mit seinen Lösungen sowohl Möglichkeiten zur elektronischen Identifizierung als auch zur Unterschrift von Dokumenten mit einer qualifizierten elektronischen Signatur, die den Vorgaben der eIDAS VO entsprechen.

Personalausweisgesetz (PAuswG)

Das Auslesen des elektronischen Identitätsnachweises (eID) ist nach §18a PAuswG für den deutschen Personalausweis (sowie nach §78 Abs. 5 AufenthG für Aufenthaltstitel und nach §12 eIDKG für die eID-Karte für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger) ein zuverlässiges Verfahren zum Vor-Ort-Auslesen von Ausweisdaten. Vor dem Vor-Ort-Auslesen der Daten wird geprüft, ob die Person, die das Ausweisdokument vorlegt, auch der Karteninhaber ist. Diese Identifizierung erfolgt durch eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter vor Ort.

Geldwäschegesetz (GwG)

Eine GwG-konforme digitale Identifizierung kann mithilfe des deutschen Personalausweises (§ 18 Personalausweisgesetz), des Aufenthaltstitels (§ 78 Abs. 5 Aufenthaltsgesetz) oder der eID-Karte für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger (§12 eIDKG) gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 GwG vollzogen werden. Die aus diesem Verfahren zur Identifizierung resultierenden Aufbewahrungspflichten gemäß § 8 Abs. 2 Satz 5 verlangen nach dem “dienste- und kartenspezifischen Kennzeichen”, welches wir mit den Daten zur Identifizierung mitliefern.

Telekommunikationsgesetz (TkG)

Der elektronische Identitätsnachweis (eID), der Aufenthaltstitel und die eID-Karte für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger sind nach § 111 TKG zulässige Verfahren zur Identifizierung natürlicher Personen (z.B. für die Aktivierung von SIM Karten). Die Aufbewahrungspflichten ergeben sich analog zum § 8 Abs. 2 Satz 5 des GwG.  TKG-konforme Identifizierungen können dementsprechend u.a. mit AUTHADA ident und onsite durchgeführt werden, bspw. zum Abschluss eines Mobilfunkvertrags oder auch in der Filiale beim Kauf einer SIM-Karte.

Glücksspielstaatsvertrag

Retail- und Online-Sportwettanbieter (§ 2 Abs. 1 Nr. 15 GwG) unterliegen den allgemeinen Sorgfaltspflichten (§ 10 GwG), einschließlich der Identifizierung (§§ 11 und 12 GwG). AUTHADA erfüllt die gesetzlichen Anforderungen (§ 11 Abs. 4 Nr. 1 GwG, § 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 GwG) und ist zur Fernidentifizierung von Spielern im Online-Sportwettenbereich im Sinne einer Vollidentifizierung geeignet. Auch eine Vor-Ort-Identifizierung kann mit AUTHADA im Wettbüro rechtssicher durchgeführt werden. Den Abgleich des Lichtbilds auf dem Personalausweis des Spielers führt hier ein*e Mitarbeiter*in des Sportwettenanbieters durch (§ 8 Abs. 2 Satz 2 GwG).

Use Cases: onsite im Einsatz

  • Ermöglichen Sie die sofortige Nutzung einer Prepaid-Karte und steigern Sie Prozesse, Kundenzufriedenheit und Umsatz! Mit AUTHADA onsite: in wenigen Minuten. Die verpflichtenden Daten werden sekundenschnell, TkG- und DSGVO-konform sowie automatisiert und fehlerfrei ins System übertragen - Noch vor Ort SIM-Karten vom Personal freischalten lassen.

  • Dank AUTHADA onsite müssen Sie Ihre Kundschaft nicht mehr warten lassen oder Fehler riskieren! Mit onsite werden Ausweisdaten über die eID-Funktion oder via OCR ausgelesen. Die Daten werden sekundenschnell in Ihr System übertragen und Ihre Mitarbeitenden können sich vollständig ihrer Kundschaft widmen. 

  • Die Erfassung der Ausweisdaten Ihrer Casinobesucher muss sorgfältig sein? Auf jeden Fall - aber auf keinen Fall viel Zeit in Anspruch nehmen. Mit AUTHADA onsite übertragen Sie die Ausweisdaten in wenigen Sekunden in Ihr System! Vermeiden Sie lange Wartezeiten, komplizierte Prozesse und Fehler bei der Datenübertragung!

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