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Betrug im Onlineshop vorbeugen

Betrug im Onlineshop vorbeugen dank sicherer Online-Identifizierung: Ermöglichen Sie Ihren Kundinnen und Kunden eine schnelle, zuverlässige und medienbruchfreie Identifizierung. Prozessoptimierend, nachhaltig und natürlich rechtssicher.

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Schaffen Sie neue Möglichkeiten und beugen Sie Betrug vor!

Mehr Wachstum

  • Stellen Sie Ihre Services 24/7 zu Verfügung.
  • Seien Sie von überall aus erreichbar.
  • Kein Verlust mehr durch falsche Bestellungen.

Mehr Effizienz

  • Medienbruchfreie Einkaufserlebnisse für Ihre Kundschaft.
  • Minimierter Aufwand bei vollen Ressourcen für verifizierten Kundinnen und Kunden.

Mehr Sicherheit

  • Ausweisdokumente zuverlässig auf ihre Echtheit prüfen. lassen.
  • Betrugsprävention – einfach & sicher für Ihr Unternehmen & Ihre Kundschaft.
  • Stellen Sie Datenschutz sicher.

Die Lösungen für Ihre Prozesse

Regulatorik

Bei AUTHADA gewährleisten wir höchste Sicherheit und höchsten Schutz für die Daten Ihrer Kundinnen und Kunden. Die AUTHADA Lösungen sind mit zahlreichen Verordnungen und Gesetzen vereinbar und übertreffen teilweise die durch das Gesetz vorgegebenen Anforderungen in Bezug auf Sicherheit und Datenschutz.

Geldwäschegesetz (GwG)

Eine GwG-konforme digitale Identifizierung kann mithilfe des deutschen Personalausweises (§ 18 Personalausweisgesetz), des Aufenthaltstitels (§ 78 Abs. 5 Aufenthaltsgesetz) oder der eID-Karte für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger (§12 eIDKG) gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 GwG vollzogen werden. Die aus diesem Verfahren zur Identifizierung resultierenden Aufbewahrungspflichten gemäß § 8 Abs. 2 Satz 5 verlangen nach dem “dienste- und kartenspezifischen Kennzeichen”, welches wir mit den Daten zur Identifizierung mitliefern.

Personalausweisgesetz

Das Auslesen des elektronischen Identitätsnachweises (eID) ist nach §18 und §18a PAuswG für den deutschen Personalausweis (sowie nach §78 Abs. 5 AufenthG für Aufenthaltstitel und nach §12 eIDKG für die eID-Karte für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger) ein zuverlässiges Verfahren zum Online- und Vor-Ort-Auslesen von Ausweisdaten. Vor dem Auslesen der Daten wird geprüft, ob die Person, die das Ausweisdokument vorlegt, auch der Karteninhaber ist. Dies geschieht beim Vor-Ort-Auslesen durch eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter vor Ort, bei der Online-Identifizierung mithilfe der persönlichen Ausweis-PIN.

eIDAS-Verordnung

Die eIDAS-Verordnung enthält verbindliche europaweit geltende Regelungen in den Bereichen “Elektronische Identifizierung” und “Elektronische Vertrauensdienste”. Mit der Verordnung werden einheitliche Rahmenbedingungen für die grenzüberschreitende Nutzung elektronischer Identifizierungsmittel und Vertrauensdienste geschaffen. Die deutsche eID ist bereits erfolgreich notifiziert und kann in der EU zur Identifizierung verwendet werden. Weiterhin kann mit der deutschen eID im Rahmen einer Fernsignatur eine qualifizierte elektronische Signatur ausgelöst werden. AUTHADA bietet mit seinen Lösungen sowohl Möglichkeiten zur elektronischen Identifizierung als auch zur Unterschrift von Dokumenten mit einer qualifizierten elektronischen Signatur, die den Vorgaben der eIDAS VO entsprechen.

Unsere Kundenprojekte: AUTHADA-Lösungen im eCommerce

  • Neben der Video-Identifizierung bietet dieser Finanzdienstleister seiner Kundschaft auch AUTHADA ident als Möglichkeit der Identifizierung über den Personalausweis und die NFC-Schnittstelle des Mobiltelefons an. Das entspricht dem Konsumverhalten unseres digitalen Zeitalters.

  • Jeder Antrag einer Kreditfinanzierung wurde bei diesem Unternehmen zuvor immer handschriftlich unterschrieben. Dementsprechend mussten die vielen Seiten eines Antrags zunächst personalisiert, dann ausgedruckt, unterzeichnet, kopiert, wieder eingescannt und manuell archiviert werden.

  • Neben der Video-Legitimation können sich Kundinnen und Kunden dieses großen Bankinstituts auch mittels AUTHADA ident über den Personalausweis und die NFC-Schnittstelle eigenständig identifizieren. Dies entspricht dem Konsumverhalten unseres digitalen Zeitalters.

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