Illegal erworbenes Geld in den Wirtschaftskreislauf einbringen – ohne dabei zu offenbaren, woher das Geld stammt: Das ist das Ziel von Geldwäsche. In der Serie „Breaking Bad“ eröffnet „Walter White“ eine Auto-Waschanlage, um sein Geld aus Drogengeschäften „reinzuwaschen“. Das GWG – das Geldwäschegesetz – soll das verhindern. Aber was bedeutet Geldwäsche genau? Kann man auch, ohne es zu wissen, Geldwäsche betreiben? Was umfasst das GWG und welche Rolle spielen Identifizierungen dabei? Und wie kann man sich letztlich GWG-konform identifizieren? Die Antworten auf diese und weitere Fragen finden Sie im Folgenden.
Wenn eine Person ohne großes Einkommen plötzlich eine Immobilie oder einen teuren Sportwagen kauft, sorgt das nicht nur für Verwunderung im Umkreis, sondern ruft im Zweifelsfall auch die Behörden auf den Plan. Denn wenn der Eingang eines höheren Geldbetrages auf keine „offizielle“ und nachvollziehbare Ursache wie bspw. eine Erbschaft oder ein (hoch-)bezahlter Job zurückgeht, liegt die Frage nach der Einnahmequelle nahe. Hier kommt das GWG ins Spiel.
Geldwäsche: Entgegen dem verbreiteten Klischee stammt das Geld bei der Geldwäsche nicht immer aus Drogengeschäften. Auch weitere illegale Tätigkeiten wie bspw. Erpressung, Raub, Bestechung und Korruption sind Tatbestände.
Definition: Was bedeutet Geldwäsche?
Bei der Geldwäsche versuchen Kriminelle Geld, welches sie durch illegale Aktivitäten erhalten haben, entweder „reinzuwaschen“ oder „legal“ in den Wirtschaftskreislauf zurückzuführen und auszugeben. Beim „Reinwaschen“ wird oftmals – wie in der Serie „Breaking Bad“ – ein Gewerbe eröffnet, um illegales Geld den Einnahmen dieses Gewerbes zuschreiben und es letztlich auf „ganz legale Weise“ wieder ausgeben zu können. Bei der zweiten Variante, dem Ausgeben von illegal erhaltenem Geld, kaufen sich Kriminelle teure Dinge, wie bspw. Autos oder Kunstwerke. Damit sind sie das illegale Geld los und haben den Geldwert durch einen Sachgegenstand bzw. legalen Gegenstand getauscht.
Maßnahmen zur Geldwäscheprävention
Banken, Autohändler*innen, Immobilienmakler*innen, Finanzunternehmen, Kunstvermittler*innen, Kryptoverwahrstellen, Glücksspielanbieter – nur ein Auszug der Personen bzw. Branchen, auf die das GWG besondere Auswirkungen hat. Denn die genannten Personen bzw. Branchen laufen Gefahr, von Kriminellen zur Geldwäsche missbraucht zu werden. Im GWG sind besondere Maßnahmen und Regelungen festgehalten, um dem vorzubeugen. Unter anderem gelten Beträge über 10.000 Euro oft als Grenze für Barzahlungen, welche ohne weiteren Nachweis angenommen werden dürfen. Nimmt ein Autohändler*innen bspw. eine hohe Summe Bargeld beim Autoverkauf an, macht sich dieser strafbar. Auch Privatpersonen können gegen das GWG verstoßen, wenn sie ohne Nachweis über die Herkunft des Geldes Beträge über 10.000 Euro bar bezahlen oder auf ein Konto einzahlen. Die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (Financial Intelligence Unit – FIU) wertet Meldungen über verdächtige Finanztransaktionen aus und trägt so dazu bei, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verhindern oder aufzudecken.
Bei der Geldwäsche wird Geld im übertragenen Sinn gewaschen. Geprägt hat diesen Begriff der amerikanische Mafiaboss Al Capone, der mehrere Waschsalons kaufte, um sein illegal erworbenes Geld “reinzuwaschen”.
GWG und AML
Neben der nationalen Gesetzgebung durch das Geldwäschegesetz existieren auch internationale Richtlinien. Häufig fällt hierbei der Begriff “AML”. Bei der sogenannten “Anti-Money Laundering Directive” (AMLD) handelt es sich um ein von der EU erlassenes, für die EU-Mitgliedstaaten gültiges, Regelwerk. Darin sind Vorschriften zur Verhinderung bzw. Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung enthalten. Die erste EU-Geldwäscherichtlinie wurde 1991 erlassen. Seitdem wurde das Regelwerk mehrere Male überarbeitet. Die letzte Aktualisierung trat Mitte 2021 in Kraft (6AMLD). Auch andere Länder wie bspw. die USA, Kanada und Australien haben eigene Geldwäschegesetze zur Geldwäscheprävention.
Geldwäsche: Strafen bei Verstoß
Bei Verstößen gegen das Geldwäschegesetz sind in Deutschland Haftstrafen von drei Monaten bis zu zehn Jahren in besonders schweren Fällen möglich. Dabei machen sich Personen nicht nur strafbar, wenn sie vorsätzlich gehandelt haben, sondern auch, wenn sie grob fahrlässig handeln. Dies kann bspw. passieren, wenn sie einer Betrügerin oder einem Betrüger zum Opfer fallen und ihr Konto zur Verfügung stellen, um Geld einzuzahlen oder weiterzuleiten.
Identifizierungspflicht: Identifizierung gemäß Geldwäschegesetz
Ein wichtiger Bestandteil des GWG ist die Identifizierung. Dabei müssen die laut GWG verpflichteten Personen und Branchen vor dem Zustandekommen einer Geschäftsbeziehung prüfen, ob die Person, mit der sie diese eingehen wollen, die ist, für die sie sich ausgibt. Hierfür muss von den entsprechenden Institutionen ein sogenannter KYC-Prozess durchgeführt werden. Die Abkürzung KYC steht hierbei für “know your customer” also “kenne deinen Kunden”. Die Kontrolle gemäß KYC soll verhindern, dass eine Transaktion bzw. Geschäftsbeziehung mit einer Person zustande kommt, die im Zusammenhang mit Geldwäsche bzw. Terrorismusfinanzierung steht.
Weitere Informationen zum Thema KYC erhalten Sie hier
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