KYC: Was ist das und wer braucht das?

17.01.2023 - Lesezeit ca. 4 Minuten

„Drum prüfe wer sich ewig bindet (…)“ – dieses Zitat aus dem Gedicht von Friedrich Schiller aus dem Jahr 1799 wird gerne im Zusammenhang mit dem Thema Heirat verwendet. Aber auch auf Geschäftsbeziehungen lässt sich die Zeile anwenden. Denn vor jeder Beziehung sollte geprüft werden: „Ist die Person die richtige?“ Oder genauer: „Ist die Person diejenige, für die sie sich ausgibt?“. Hilfestellung und Rahmenbedingungen bietet hierbei der KYC-Prozess.

Was bedeutet KYC?

Die Abkürzung KYC steht für „Know your Customer“ also „Kenne deinen Kunden“. Konkret geht es darum, die Identität von Kundinnen und Kunden rechtskonform zu prüfen, bevor eine Geschäftsbeziehung zustande kommt. Was erst einmal selbstverständlich und plausibel klingt, ist in der Realität ohne entsprechende Technik oft nicht ganz so einfach umzusetzen. Die entsprechende Technik erleichtert nicht nur den Customer Onboarding-Prozess, sondern garantiert Unternehmen auch die Einhaltung der KYC-Richtlinien – ohne Mehraufwand. Prinzipiell kann eine KYC-konforme Identifizierung sowohl vor Ort als auch online erfolgen.

Wo sind die rechtlichen Grundlagen für KYC zu finden?

Die rechtlichen Grundlagen für den KYC-Verfahren bilden unter anderem die Geldwäscherichtlinien der EU (AMLD) und das deutsche Geldwäschegesetz (GWG). Aus dem Telekommunikationsgesetz (TKG) ergeben sich darüber hinaus weitere rechtliche Vorgaben für Telekommunikationsanbieter. Ziel der Vorschriften ist es, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verhindern.

Wer muss einen KYC-Prozess durchführen?

Für Unternehmen und Institutionen der Finanzbranche, ist der KYC-Prozess beispielsweise vorgeschrieben. Dabei handelt es sich vor allem um Banken, Kreditplattformen, Kreditgenossenschaften, Finanzdienstleister, Vermögensverwaltungsfirmen aber auch Immobilienmakler, Versicherungsunternehmen und Telekommunikationsanbieter. Sie müssen im Rahmen ihrer Sorgfaltspflicht sicherstellen, dass beim Onboarding von Neukundinnen und Neukunden sowie bei der Überprüfung von Bestandskundinnen und -kunden alle rechtlichen Anforderungen erfüllt werden. Je nach Geschäftsbeziehung bzw. Person können unterschiedliche Anforderungen gelten. Verstärkte Sorgfalt gilt bspw. auch bei sogenannten „politisch exponierten Personen“ (PEPs), da hier von einem erhöhten Risiko (bspw. Korruption, Steuerhinterziehung, Geldwäsche) ausgegangen wird.

Wie kann eine KYC-konforme Identifizierung aus der Ferne erfolgen?

Durch den Einsatz technischer Lösungen kann der Onboarding-Prozess von Kundinnen und Kunden innerhalb weniger Minuten KYC-konform erfolgen. Eine der sichersten Möglichkeiten hierfür ist die Identifizierung mittels eID. Hierbei können sich Personen orts- und zeitunabhängig mit Smartphone und Personalausweis identifizieren und daraufhin sogar ebenfalls online und absolut rechtssicher per qualifizierter elektronischer Signatur (QES) Verträge abschließen.

Digitaler KYC-Prozess mit eID: Einfach und ressourcenschonend

Die digitale Identifizierung bietet insgesamt zahlreiche Vorteile: Kundinnen und Kunden sind nicht an Orte oder Zeiten gebunden. Wartezeiten können verhindert werden und Unternehmen müssen – im Gegensatz zum Videoident-Verfahren – kein aufwendiges Forecasting betreiben. Dank neuster Technik ist eine Identifizierung mittels eID eine der sichersten Methoden, um eine KYC-konforme Identifizierung durchzuführen. AUTHADA ist ein vom BSI zertifizierter Identifizierungsdiensteanbieter und bietet mit seiner Online-Identifizierungslösung ident, seiner Vor-Ort-Identifizierungslösung onsite und seiner Lösung sign für die elektronische Unterschrift KYC-konforme Tools für verschiedene Anwendungsfälle und Branchen an.

Sie haben Fragen zur KYC-konformen Identifizierung oder Signatur? Unsere Experten helfen Ihnen gerne weiter!

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